Viermächteabkommen über Berlin
Im Viermächteabkommen über Berlin wurden freie Zufahrtswege in das damalige Westberlin durch das Gebiet der damaligen sogenannten „DDR“ garantiert. Es wurde am 3. September 1971 von den Botschaftern der vier Besatzerstaaten unterzeichnet, trat jedoch erst nach der Ratifizierung der Ostverträge in Kraft, in denen Willy Brandt die völkerrechtswidrige Okkupation von Ostdeutschland durch Polen, die Sowjetunion und die Tschechei und deren vorübergehende „Anerkennung“ durch die BRD festschreiben ließ.