Vollbeschäftigung

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Die Vollbeschäftigung ist die komplette Auslastung aller Produktionsfaktoren in der Volkswirtschaftslehre in einem allgemeinen Sinn. Im engeren Sinn, auf den Produktionsfaktor Arbeit bezogen, steht sie für die Beschäftigung aller arbeitswilligen Erwerbspersonen und ein Gleichgewicht auf dem Arbeitsmarkt.[1]

Vollbeschäftigung muss nicht bedeuten, dass jeder Arbeit hat. Gemeint ist, dass die Zahl der Arbeitswilligen der Zahl der offenen Stellen entspricht. Da immer eine bestimmte Menge von Arbeitnehmern gerade den Job wechselt, kann Vollbeschäftigung somit auch bei einer geringen Arbeitslosenquote als erreicht gelten. Bis Ende der 1950er Jahre sprach man in der Bundesrepublik von Vollbeschäftigung, wenn die Zahl der Arbeitslosen ein Prozent nicht überstieg. Danach galt zwei Prozent als Marke, heutzutage wird oft sogar fünf Prozent genannt. Im Stabilitätsgesetz von 1967 wird Vollbeschäftigung ausdrücklich als Ziel der staatlichen Wirtschaftspolitik bezeichnet.

Siehe auch

Fußnoten