Wahlmaschine
Dieser Artikel oder Unterabschnitt ist noch sehr kurz und befindet sich gerade im Aufbau bzw. bedarf einer Überarbeitung oder Erweiterung. Hilf bitte mit, ihn zu verbessern und entferne anschließend diese Markierung. → Du kannst ihn hier bearbeiten. |
Eine Wahlmaschine (in Deutschland: Wahlgerät) ist ein technisches Gerät, das zur Erfassung oder Auszählung von Stimmen bei Wahlen eingesetzt wird.
Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
Die Wahlmaschine (Wahlcomputer) der niederländischen Firma Nedap mit den Bezeichnungen ESD 1 und ESD 2, an denen bei der Bundestagswahl 2005 in etwa 30 Stimmbezirken rund zwei Millionen Wähler ihre Stimme abgegeben haben, sind in Deutschland erstmals bei der Europawahl 1999 eingesetzt worden.
Um echte „Computer“ handelt es sich jedoch nicht, Elektronik und Software sind nicht aufwendiger als bei einer Waschmaschine oder einem Drucker.
Über ein großes Tastentableau, auf dem die Stimmzettel abgebildet sind, gibt der Wähler seine Stimme per Tastendruck ab. Kontrollieren kann er seine Eingaben über einen kleinen LCD-Bildschirm. Gesteuert wird das Gerät über eine Software, die auf zwei fest integrierten Chips gespeichert wird. Ein Speichermodul, das wie eine Kassette in das Gerät eingesteckt wird, dient als elektronische «Wahlurne».
Erstmals sind technische „Wahlhelfer“ in der Bundesrepublik Deutschland bei der Bundestagswahl 1961 eingesetzt worden. Bei den verschiedenen Wahlgeräten, die vor dem Aufkommen der Nedap-Rechner üblich waren, handelte es sich durchweg um mechanische Vorrichtungen, die eher einem Uhrwerk glichen. Per Knopfdruck konnte der Wähler ein Zählwerk betätigen.[1]
Filmbeitrag zur Wählermanipulation
EPROM Austausch bei Nedap Wahlrechner
Die „Verfassungs“richter zweifeln an der Sicherheit der Wahlrechner. Mit den aktuellen Systemen könnte nicht überprüft werden, ob Stimmen korrekt ausgezählt und gespeichert wurden. Die Geräte, die schon bei der Bundestagswahl 2005 zum Einsatz kamen, könnten aus den Wahllokalen verschwinden.
Der Wahlfälschungsskandal von Dachau ist schon fast wieder vergessen. Dabei sind Wahlfälschungen bei Einsatz von Wahlrechnern noch um ein Vielfaches einfacher. Und bei schwindenden Mehrheiten der BRD, wird man der Versuchung nicht widerstehen, auf „Wahlberichtigungsmethoden“ zurückzugreifen.[2]
Gerichtliche Verfahren/Petitionen
- 3. März 2009: Das Bundesverfassungsgericht hat den Einsatz von Wahlmaschinen in Deutschland gestoppt. Die rund 1800 Geräte, an denen bei der Bundestagswahl 2005 rund zwei Millionen Bürger ihre Stimmen abgegeben haben, widersprechen dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl [3] - die Wahl bleibt aber gültig. In der Urteilsbegründung hieß es, die elektronische Auszählung der Stimmen sei für den Bürger nicht kontrollierbar gewesen. Jeder Wähler müsse die zentralen Schritte der Wahl auch ohne besondere technische Vorkenntnisse nachvollziehen können. Die Richter fügten hinzu, da jedoch keine Hinweise auf Fehler vorlägen, habe der sogenannte "Bestandsschutz" der gewählten Bundesregierung Vorrang. Geklagt hatten zwei Wissenschaftler. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums werden bei der Bundestagswahl im September keine Computer eingesetzt. Bundestagspräsident Lammert sprach in Berlin von einer nötigen Klarstellung durch die Verfassungsrichter. (AZ: 2BvC 3/07 und 2 BvC 4/07) [4][5]
Zitate
- „Es wird nie ein Wahlgerät geben können, das für sich alleine manipulationssicher ist.“, Herbert Schulze Geiping Geschäftsführer HSG Wahlsysteme GmbH / Nedap Deutschland, [6]
Verweise
- Das Wahlcomputer-Gutachten des CCC für das Bundesverfassungsgericht (PDF-Datei; 2,4 MB)
- Schach dem E-Voting (c't 22/2006, S. 52)
- ARD: Wahlsoftware-Firma wollte Staat unter Druck setzen
- Untersuchung der Universität Princeton zur Manipulierbarkeit von Wahlmaschinen
- Petition gegen Wahlmaschinen beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
- ARD: Die Richter prüfen - und haben Zweifel (Bericht von der Verhandlung des Bundesverfassungsgerichtes am 28. Oktober 2008)
- Einsatz von Wahlmaschinen bei Bundestagswahl war Grundgesetzwidrig, heise.de, 03. März 2009