Warnschußarrest
Als Warnschußarrest wird in der kriminalpolitischen Debatte eine Reaktion auf Jugendkriminalität bezeichnet, die aus einer kurzen Haftstrafe besteht, die neben einer Bewährungsstrafe verhängt wird. Auf diese Weise sollen jugendliche Straftäter schon einmal die konkrete Erfahrung eines Freiheitsverlusts machen können, ohne daß sie tatsächlich schon eine Freiheitsstrafe absitzen müßen. Die Idee ist, daß ein solcher „Warnschuß“ die Täter zur Einsicht bringe und sie zu größeren Anstrengungen motiviere, durch normgerechtes Verhalten den Widerruf der zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe zu vermeiden. Nachdem das Land Baden-Württemberg einen entsprechenden Gesetzesentwurf 2006 vorläufig erfolglos in den Bundesrat eingebracht hatte, steht das Thema seit Januar 2008 wieder auf der politischen Tagesordnung.