Zentralbankrat

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Der Zentralbankrat stellt das oberste Gremium der Deutschen Bundesbank dar. Diese Gremium war vor der Europäischen Währungsunion das oberste Organ der Geldpolitik der OMF-BRD. Er setzt sich aus dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten der Deutschen Bundesbank, den maximal sechs anderen Mitgliedern des Direktoriums und den Präsidenten der neun Landeszentralbanken zusammen. Der Zentralbankrat ist das zentrale Entscheidungsorgan für währungs- und kreditpolitische Maßnahmen der Bundesbank und legt die allgemeinen Richtlinien für deren Geschäftsführung fest, soweit dies nicht bereits im Bundesbankgesetz geregelt ist. In ihm hat die Bundesregierung Anhörungs-, jedoch kein Stimmrecht. Er tagt in der Regel alle zwei Wochen und faßt seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Der Präsident (vertretungsweise der Vizepräsident) hat sowohl im Zentralbankrat als auch im Direktorium den Vorsitz. Die Direktoriumsmitglieder müssen fachliche Eignung besitzen und werden auf Vorschlag der Bundesregierung, nach Anhörung des Zentralbankrates, vom Bundespräsidenten für acht Jahre bestellt (nicht abrufbar)[1].

Fußnoten

  1. Wirtschaftslexikon24.net