Zivilabzeichen der Heimatflakartillerie

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Zivilabzeichen der Heimatflakartillerie.

Zivilabzeichen der Heimatflakartillerie ist eine Auszeichnung aus dem Zweiten Weltkrieg.

Hintergrund

Weithin unbekannt waren und sind die Heimat-Flak-Verbände und -Einheiten. Der Verfasser der Geschichte der Flak, Horst-Adalbert Koch, schreibt in seinem 1965 erschienenen Werk wie folgt:

Da die Personallage die Möglichkeiten für Neuauf¬stellungen begrenzte, mußten ab 1942 weitere Behelfseinheiten aufgestellt werden. Diese Heimat- und Alarm-Flakeinheiten wurden meist mit Beutewaffen ausgestattet und hatten schon aus diesem Grunde nur einen begrenzten Kampfwert. Heimat-Flakbatterien wurden mit ganz kleinen militärischen

Stämmen aus den Belegschaften großer Industriebetriebe gebildet. Bei örtlichem Fliegeralarm bezogen ihre Flakwehrmänner Feuerstellungen, die im Werksgelände oder in dessen unmittelbarer Nähe ausgebaut waren. Im Einsatz waren sie den örtlichen Flakführungsstäben der Luftwaffe unterstellt, die auch für die Ausbildung ver-antwortlich waren. Der Einsatz dieser Ein¬heiten beschränkte sich im wesentlichen auf das Heimatgebiet. Im Luftwaffen-Verordnungsblatt vom 29. März 1943 wurde eine Bekanntgabe des Reichsministers der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe vom 9. März 1943 zum Abdruck gebracht, in welcher es u. a. hieß:

Die Flakwehrmänner der Heimat- und Alarmflakartillerie erhalten als Zeichen für ihre Gemeinschaft und Zusammengehörigkeit auch außerhalb des Dienstes ein Zivilabzeichen.
Das Abzeichen stellt den Wesensinhalt der Heimatflakartillerie dar:
  • den arbeitenden Menschen (Symbol Zahnrad),
  • im Einsatz der Luftwaffe (Symbol Adler).
Das Zivilabzeichen ist von allen Flaktwehrmännern der Heimat- und Alarmflakartillerie (Soldaten und Wehrmachtsbeamten ausgenommen) als Anstecknadel auf dem linken Rockaufschlag des Arbeits- oder Zivilanzuges zu tragen.
Der Batterieführer verleiht das Abzeichen in feierlicher Form nach erfolgreichem Abschluß der Grundausbildung.
Nur der Inhaber eines Ausweises für Flakwehrmänner ist berechtigt, das Zivilabzeichen zu tragen ...

Einen in etwa gleichlautenden Erlaß veröffentlichte das Marineverordnungsblatt - vom 15. September 1943 auf den Seiten 678-679.