Kaindl, Gerhard

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Gerhard Kaindl (Lebensrune.png 7. Juli 1944; Todesrune.png 4. April 1992 in Berlin-Neukölln) war ein deutscher Schriftführer der Deutschen Liga für Volk und Heimat (DLVH). Er wurde Mordopfer von linksextremistischen Fremdländern in der Bundesrepublik Deutschland.

Mordnacht

Nach einem Vortrag des Dichters Konrad Windisch trafen sich am 3. April 1992 Gerhard Kaindl und sechs Gleichgesinnte, unter ihnen Carsten Pagel und Thorsten Thaler, in einer Gaststätte am Kottbusser Damm Ecke Sanderstraße in Berlin-Neukölln, als etwa zehn Personen, unter ihnen Mehmet Ramme, das Lokal überfielen. Kaindl trafen tödliche Messerstiche in den Rücken.

Ermittlungen und Prozeß gegen die Täter

Einen Tag nach dem brutalen Überfall bildete die Polizei eine Sonderkommission (Soko) mit 20 Mitarbeitern. Sofort wurde für Hinweise, die zur Aufklärung des Mordanschlags dienen, eine Belohnung von 10.000 D-Mark ausgesetzt. Die Ermittlungen verliefen jedoch nur schleppend. Mitarbeiter der Soko gingen zwei Jahre nach dem Anschlag davon aus, daß zehn Tatverdächtige an dem Überfall „mehr oder weniger beteiligt“ waren. Gegen sie wurde Haftbefehl erlassen. Vier davon wurden festgenommen.[1][2]

Im November 1993 stellte sich der Tatbeteiligte Erkan S. der Polizei und benannte weitere Täter. Es kam zu mehreren Verhaftungen. Von 14 Tatbeteiligten wurde ausgegangen. Auch ein weiterer Verhafteter, Bazdin (Bahrettin) Y., machte belastende Aussagen und erklärte außerdem, er wolle nicht in die Solidaritätsmaßnahmen der Linksextremisten einbezogen werden. Seitdem galt er dort als Verräter.

Am 24. Mai 1994 wurde wegen Mordes in einem und Mordversuchs in sechs Fällen Anklage gegen zunächst fünf Personen erhoben. Zugleich setzte eine bundesweite Fahndung nach sechs weiteren Tatbeteiligten ein, darunter den zur Tatzeit zwanzigjährigen Türken Cengiz Ulutürk, dem von der Staatsanwaltschaft die tödlichen Messerstiche auf Kaindl zur Last gelegt wurden, weil er bei dem Überfall ein Messer sichtbar am Gürtel bei sich trug.

Kurz vor der Anklageerhebung kam es am 21. Mai 1994 zu einer weiteren Großdemonstration von Linksextremisten, die insbesondere von der PDS-Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke unterstützt wurde. Weitere Unterstützer waren internationale „Prozeßbeobachter“, darunter der VS-amerikanische Jurist Len Weinglass und Mike Luft von einem britischen Antifa-Magazin. Weinglass erklärte, der Prozeß werde einen „Test für Fairneß und Gerechtigkeit des deutschen Rechtssystems“ darstellen. Der Organisator dieser Demonstration gegen die „Kriminalisierung des antifaschistischen Widerstands“ und für das „Recht auf Eingreifen“, Raul Zelik, der bekannte, mit einem Teil der Angeklagten persönlich bekannt zu sein, tönte öffentlich „Wir sprechen der deutschen Justiz das Recht ab, über Antifaschisten Urteile zu sprechen.“ Die ehemalige SED-Postille Neues Deutschland schrieb von einer „gnadenlosen Jagd auf Antifaschisten“.

Der Prozeß begann am 20. September 1994, zwischenzeitlich hatten sich im Juli 1994 und am 29. August 1994 zwei weitere Tatbeteiligte, der Türke Seyho K. und der gebürtige Deutsche Carlo B., der Justiz gestellt, so daß unter Vorsitz der „liberalen Juristin“[3] Gabriele Eschenhagen gegen sieben Personen verhandelt wurde, nachdem dem Angeklagten Mehmet R. von seinen Genossen im Zuschauerraum ein Geburtstagsständchen gesungen worden war. Die Angeklagten wurden von 14 Anwälten verteidigt, nachdem in der linken Szene bis zu 100.000 D-Mark für sie gesammelt worden sein sollen.

Schon nach wenigen Verhandlungstagen wurde angedeutet, daß die Mordanklage kippen könnte. Der Angeklagte Erhan S., der durch seine Selbststellung und seine Aussagen das Verfahren in Gang gebracht hatte, soll laut ab Februar 1994 erschienenen Pressemeldungen schon vor seiner Verhaftung psychisch krank und zwischenzeitlich in einer psychiatrischen Klinik untergebracht gewesen sein. Wahrscheinlich hatte er das Geschehen und dessen Folgen nicht verkraftet. Später fand sich dann natürlich ein Gutachter, der bestätigte, daß die Erkrankung schon vor der Tat vorgelegen habe.

Der Angeklagte Bazdin Y., der behauptete, zur Beteiligung gezwungen worden zu sein, relativierte seine belastenden Aussagen später. Er habe in der Vernehmung auf suggestive Fragen nur mit ja oder nein geantwortet, ohne sich wirklich erinnern zu können. In der Gerichtsverhandlung äußerte er sich stereotyp mit „kann sein“ oder „das hat mir der Staatsschutz diktiert“. Immerhin hatte er den Mut, sich während seiner Haft vom linksextremen Hintergrund zu distanzieren, was seine späteren Behauptungen nicht sehr wahrscheinlich macht.

Das große Wort im Prozeß hatten andere, so der Angeklagte Mehmet R. in der Verhandlung am 4. Oktober 1994: „Die immigrantenfeindliche Atmosphäre in Deutschland und der wachsende Rassismus auch seitens der Politiker haben dazu geführt, daß wir unseren Schutz in die eigenen Hände genommen haben. Die anderen haben den Krieg gegen uns eröffnet. Wir haben das Recht, uns zu wehren.“

In der Verhandlung am 18. Oktober 1994 erklärte Richterin Eschenburg: „Für einen gemeinschaftlich begangenen Mord sehen wir keinen dringenden Tatverdacht mehr.“ Daraufhin wurde am 25. Oktober 1994 der Angeklagte Abidin E. aus der Haft erlassen, er hatte mit einem Mal ein Alibi und wurde kurz darauf freigesprochen. Am 27. Oktober 1994 wurde auch Fatma B. wegen geringer Schuld von der Haft verschont.

Am 1. November 1994 sollte der bei dem Anschlag schwer verletzte Thorsten T. als Zeuge vernommen werden. Getreu dem Demonstrationsaufruf der Antifa zu Beginn des Prozesses, nach dem Kaindl kein Opfer war, sollten auch seine politischen Freunde nicht als Zeugen auftreten. Mit einem Buttersäureanschlag wurde der Prozeßtag beendet, noch bevor der Zeuge seine Personalien nennen konnte. Zuvor war er aus dem Zuschauerraum von einem 60köpfigen Prozeßpöbel mit „Nazis raus“ begrüßt worden.

Am 11. November 1994 wurden auch die restlichen Angeklagten von der Haft verschont. Das Gericht verkündete außerdem, daß man sich mit Verteidigung und Staatsanwaltschaft darauf geeinigt habe, die Beweisaufnahme zu schließen und den Prozeß schnell zu Ende zu bringen. Damit entfielen auch die Zeugenvernehmungen der Beamten, die Bazdin Y. vernommen hatten.

Am 15. November 1994 erfolgte die Urteilsbegründung. Das Gericht stellte einleitend fest, daß Kaindl hinterrücks und brutal erstochen worden war. Das Fehlen jeglicher Abwehrverletzung bestätige, daß er friedlich dasaß und nicht damit rechnete, angegriffen zu werden. Das Strafgesetzbuch sagt hierzu in seinem Paragraphen 211, Mörder sei, wer u. a. „heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln“ einen Menschen tötet.

So kam es zu Verurteilungen wegen „gemeinschaftlicher Körperverletzung mit Todesfolge“ und „Beteiligung an einer Schlägerei“. Verurteilt wurden drei Männer, die Türken Mehmet R. und Seyho K. sowie der gebürtige Deutsche Carlo B. zu je drei Jahren Gefängnis. Der laut Urteil extrem harmoniebedürftige Bazdin Y., den man hinsichtlich seiner Aussagen erfolgreich weichgeklopft hatte, erhielt eine Jugendstrafe von zwei Jahren zur Bewährung und Fatma B. wegen Beihilfe zur Körperverletzung ohne Zusatz „mit Todesfolge“ eine solche von 15 Monaten. Erkan S., der den Prozeß überhaupt erst möglich gemacht hatte und von dem es zuletzt sogar hieß, er sei schizophren, wurde wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen. Die von der Staatsanwaltschaft für erforderlich gehaltene Einweisung in die geschlossene Psychiatrie lehnte das Gericht mit der Begründung ab, er sei für die Allgemeinheit nicht gefährlich.

Ihre Urteilsbegründung leitete die Richterin Gabriele Eschenhagen mit einer Verbeugung vor den Angeklagten ein: „Angesichts des neonazistischen Klimas genössen die Antifaschisten in der Bevölkerung viel Sympathie, die sie aber bitte nicht aufs Spiel setzen sollten“, was den Tagesspiegel zu dem Lob veranlaßte, sie habe nun doch noch gezeigt, wo sie politisch steht. Auch ein passendes Schlußwort zu dieser Prozeßfarce sprach sie: „Eine Welle der Entrüstung würde über uns hereinbrechen, wenn wir im umgekehrten Fall dieses Urteil gegen Rechte gefällt hätten.“

Siehe auch

Verweise

Fußnoten

  1. Fahndung im Mordfall Kaindl, Berliner Zeitung Verweis defekt, gelöscht oder zensiert!
  2. Verdächtiger im Kaindl-Mord gefaßt, Berliner Zeitung Verweis defekt, gelöscht oder zensiert!
  3. taz