Küssel, Gottfried

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Gottfried Küssel (2012)

Gottfried Heinrich Küssel (Lebensrune.png 10. September 1958 in Wien) ist ein deutscher Nationalsozialist und Revisionist aus Österreich.

Wirken

Gottfried Küssel war ein enger Mitstreiter des deutschen Nationalsozialisten Michael Kühnen; er war in den Jahren 1990/91 besonders aktiv, er bereiste die zusammenbrechende DDR und die BRD. Er war der Vorsitzende der Volkstreuen außerparlamentarischen Opposition (VAPO).

Die internationalen Medienberichte über militärisches Training der Nationalsozialisten (→ Wehrsport) und Küssels öffentliche Sympathie für den Nationalsozialismus ermöglichten es den österreichischen Behörden, gegen die VAPO vorzugehen. Gottfried Küssel und andere führende Nationalsozialisten wurden 1992 verhaftet, damit kamen die Aktivitäten der VAPO zum Stillstand.

Im Jahre 1992 wurde Küssel zu 10 Jahren Gesinnungshaft verurteilt. Danach gab es die deutsch-österreichische Woche „Freiheit für Küssel“. In dieser Woche kam es zu mehreren Briefbombenanschlägen. Kurz danach wurde ein großer Anteil der VAPO festgenommen, später stellte sich aber heraus, daß sie damit nichts zu tun haben. Küssel wurde 1999 wegen guter Führung vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen.

2011 wurden nach monatelangen Ermittlungen im Zusammenhang mit den Betreibern der Netzseite Alpen-Donau Info in der Nacht vom 10. auf den 11. April bei einem Einsatz von mehr als 40 Polizeibeamten der als Schlüsselfigur verdächtigte Gottfried Küssel und eine weitere Person in Untersuchungshaft genommen. Im Zuge dessen organisierte der Nationale Widerstand Kundgebungen und Mahnwachen in größeren Städten wie München und Dortmund.

Küssel während eines Verhandlungstages im Wiener Straflandesgericht, 2012

Erneute Gesinnungshaft

Vom 21. Mai 2012 bis zum 9. Januar 2013 wurde gegen Küssel und seinen Mitangeklagten verhandelt. Küssel wurde Donnerstagabend, dem 10. Januar 2013, vor einem Schwurgericht im Wiener Straflandesgericht wegen „nationalsozialistischer Wiederbetätigung“ schuldig gesprochen und zu neun Jahren, zwei Mitangeklagte zu sieben und zu viereinhalb Jahren politischer Gesinnungshaft verurteilt. Küssel wurde schuldig erkannt, Initiator, aber nicht Betreiber der „neonazistischen Weltnetzseite“ alpen-donau.info (ADI) und des dazugehörigen Forums alinfodo.com (ADF) gewesen zu sein, wobei bei ihm der Wahrspruch der Geschworenen mit 5:3 Stimmen äußerst knapp ausfiel. Die Verteidiger meldeten unverzüglich Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.[1]

Das erstinstanzliche Urteil gegen Küssel wegen angeblicher „nationalsozialistischer Wiederbetätigung“ wurde am 15. Januar 2014 vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) in Wien bestätigt. Die von Küssels Anwalt eingebrachte Nichtigkeitsbeschwerde gegen die politische Entscheidung des Gesinnungstribunals wurde aber wie erwartet verworfen. Nur in seinem Strafberufungsantrag hatte Küssels Verteidiger Michael Dohr etwas Erfolg: Die politische Gesinnungsstrafe wurde von ursprünglich neun auf sieben Jahre und neun Monate reduziert, was nicht minder einem Terrorurteil gleichkommt, das lediglich auf Meinungsparagraphen der politischen Strafgesetze in der Alpenrepublik fußt.

Berichten zufolge wurde Küssel am Freitag, dem 11. Jänner 2019 aus der Haft entlassen.

Ostmarklied

2011 erschien auf dem Kompilationsalbum „Aus dem Vergessen Teil II“ eine von Küssel gesungene Version des Ostmarkliedes.

Gottfried Küssel – Ostmarklied

Zitat

  • „Ich bin kein Faschist. Ich bin Sozialist, aber kein internationaler Sozialist, ich bin Nationalsozialist.“

Fußnoten

  1. Wiederbetätigung: Küssel muss neun Jahre ins Gefängnis, Salzburger Nachrichten, 11. Januar 2013