Helgoland-Sansibar-Vertrag
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Im „Helgoland-Sansibar-Vertrag“ vom 10. August 1890, unterzeichnet bereits zuvor am 1. Juli, konnte Kaiser Wilhelm II. auf friedlichem Wege die Rückgabe der Insel Helgoland an Deutschland erwirken. England trat die annektierte deutsche Nordseeinsel wieder an das Deutsche Reich ab, wofür das Deutsche Reich jedoch auf seine Ansprüche auf das vor der Küste von Deutsch-Ostafrika liegende Sultanat Sansibar und weitere Rechte in Ostafrika verzichten mußte. Darüberhinaus akzeptierte England "für alle Zeiten" die festgelegten Grenzen der Deutschen Schutzgebiete und gestand Deutschland in Deutsch-Südwestafrika einen schmalen Landstreifen, den sogenannten Caprivizipfel, als Zugang zum Sambesi-Fluß zu. Dieser schmale Landkorridor erhielt seinen Namen nach Leo von Caprivi, der maßgeblich auf den Abschluß des Vertrages drang.
In der Hauptsache ging es jedoch darum, England vom Nordseezugang des Kaiser-Wilhelm-Kanals fernzuhalten. Dennoch stieß der Vertrag in Deutschland auf wenig Gegenliebe, da der an England gezahlte Preis vielen zu hoch erschien.
