3-Tages-Befehl

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Der 3-Tages-Befehl war eine Schutzbehauptung der Mehrheit sowjetischer Ortskommandanten, als diese — besonders in der Zeit zwischen dem 8. und 10. Mai 1945 — gegen das angebliche offizielle Verbot von Vergewaltigungen deutscher Frauen durch Rotarmisten verstießen. Der 3-Tages-Befehl wurde dann fälschlicherweise dem Sowjetführer Josef Stalin zugeschrieben. Dieser wußte von den Vorgängen, überließ aber die Regelung der Disziplinarverstöße der Führung der Roten Armee.

Die Situation

Übereinstimmend mit den Erlebnissen der damaligen deutschen Bevölkerung, faßt der englische Historiker Norman M. Naimark folgendes zusammen: „Die Führung der Roten Armee hatte Vergewaltigungen deutscher Frauen streng verboten und harte Strafen angedroht. Wie die Vorschriften gehandhabt wurden, lag allerdings in den Händen der einzelnen Ortskommandanten. Manche bestraften Vergewaltigungen und Plünderungen mit dem Tod oder Auspeitschung, andere ignorierten die sexuelle Gewalt ihrer Soldaten. Seit dem Sommer 1946 schränkte die Sowjetische Führung die Kontakte ihrer Soldaten mit der deutschen Bevölkerung aus politischen und ideologischen Gründen sukzessive ein. Die sowjetischen Truppen wurden 1947 in eigenen Gebieten konzentriert, in denen keine Deutsche mehr wohnen durften. Zugleich wurde der Druck auf die Kommandanten erhöht und schließlich Anfang 1949 die Mindesstrafe für Vergewaltigung auf zehn bis fünfzehn Jahre Arbeitslager festgesetzt.“[1]

Zu den Schändungen

Unter der Behauptung dieses angeblichen „3-Tages-Befehls“ wurden deutsche junge Mädchen, Frauen und auch Greisinnen von den Rotarmisten überall und jederzeit besonders intensiv vergewaltigt. Viele Frauen erlitten Mehrfachvergewaltigungen. Eine unbekannte Zahl von deutschen Frauen wurden danach totgeschlagen. Einige hatten auch Glück. Sie konnten in die Wälder fliehen, sich verstecken oder wurden versteckt. Mütter versteckten ihre Töchter oder verkleideten sie als Knaben oder junge Männer. Androgyne junge Frauen hatten da ihren kleinen Vorteil. Die Mütter opferten sich auch für ihre Töchter auf, indem sie sich zuerst oder alleinstehend anboten. Die Zahl der letztendlich insgesamt vergewaltigten Frauen geht bei Historikern in die mehreren Millionen.

Dauerhafte Schäden

Es geschahen Morde an deutschen Frauen. Dazu kommen schwere Körperverletzungen, schwere und dauerhafte psychische Verletzungen und der Verlust eines selbstbestimmten Lebens. Dies bringt Vergewaltigungen moralisch ganz in die Nähe von Ermordungen. Einige deutsche Frauen haben ihre durch Vergewaltigungen entstandenen Föten verdeckt oder offen ausgetragen. Damit wurde das germanische Erbgut dauerhaft geschädigt und die Rotarmisten haben dadurch das deutsche Volk dauerhaft gedemütigt.

Der 3-Tages-Befehl in Ungarn

Die Basler Nachrichten berichteten 1946: „In Ungarn bemühte sich die sowjetische Armeeführung ab Februar 1945, „Notzuchtverbrechen“ einzudämmen. Bis dahin waren tausende ungarische Frauen von Angehörigen der Roten Armee vergewaltigt worden. In einigen Städten und Dörfern, in denen man noch auf vereinzelten Widerstand stieß, wurde den Soldaten gestattet, drei Tage lang zu rauben, zu plündern und zu vergewaltigen. Allein für Budapest geht man nach einer Schätzung von Krisztián Ungváry von 50.000 vergewaltigten Frauen aus.“[2]

Quellenlage

Bis in die heutige Zeit, dem Jahr 2013, ist vorerst kein schriftlicher 3-Tages-Befehl eines sowjetischen Ortskommandanten an die Öffentlichkeit gelangt. Da sich insbesondere im Jahr 1945 die Anarchie in der Roten Armee weit ausgebreitet hatte, wurden viele Befehle mündlich erteilt. Die mündlichen Befehle schützten auch die Ortskommandanten vor der militärrechtlichen Verfolgung durch die Führung der Roten Armee. Ein weiterer Fakt war, daß es betroffene Deutsche gab, die Russisch sprechen konnten. Denen wurde in der Phase der Eskalation vom 8. bis zum 10. Mai 1945 gesagt, daß dies ein Befehl von Stalin höchstselbst sei. Was in der Tat aber falsch war.

Fußnoten

  1. Vgl. Norman M. Naimark: Die Russen in Deutschland. Die sowjetische Besatzungszone 1945 bis 1949. Berlin 1997
  2. Basler Nachrichten vom 13. Juni 1946