A., Abraham

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Der Postkartenhändler Abraham A. aus Krakau war vor dem Schöffengericht in Köln im März 1904 (Deutschsoziale Blätter 23/3 - die sozialdemokratische Rheinische Zeitung, von der der Tatbestand stammt, verschweigt den Zunamen) angeklagt, bei der kommissarischen Vernehmung eines Wirts, gegen den ein Verfahren wegen Duldung von Glücksspielen schwebte, wissentlich falsch ausgesagt zu haben. Als der Verhandlungsleiter ihm dies vorhielt, behauptete er, man brauche doch bei polizeilicher Vernehmung nicht die Wahrheit zu sagen. Auch sei er nicht darauf aufmerksam gemacht worden, daß er wahrheitsgetreue Angaben machen müsse. Der Gerichtshof verhängte zwanzig Mark wegen Begünstigung. Merkwürdigerweise wurde A. wegen seiner wohlüberlegten Äußerungen, die eine Verhöhnung sondergleichen des Gerichtshofes und der Polizeibehörde bedeuten, nicht in sofort vollstreckbare Ordnungsstrafe genommen.[1]

Fußnoten

  1. E. Ekkehard: Sigilla Veri, Band 1, U.-Bodung-Verlag, Erfurt, 1929, Seite 123.