Abhaken
Als etwas abhaken wird salopp der Vorgang bezeichnet, wenn etwas als erledigt, ausgeführt, zur Kenntnis genommen mit einem Haken gekennzeichnet bzw. abgezeichnet wird. Der Ausdruck wird auch oft in übertragener Bedeutung von „erledigt“ verwendet („die Streitfragen in der Sache waren rasch abgehakt“).
Mutmaßliche Begriffsherkunft
In der Antike wurden im Römischen Reich bearbeitete Akten von den Beamten mit einem „V“ markiert (für lat. vidi „ich habe gesehen“). Hierbei war der Aufwärtsstrich wohl oft etwas länger und schwungvoller als der Anfangsstrich — der Buchstabe sah dadurch aus wie ein Haken. Wahrscheinlich waren es dann mittelalterliche Schreiber, die für den Vorgang des Abzeichnens den Begriff „abhaken“ prägten.[1]