Ad libitum

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Ad libitum (aus dem lat.: „nach Belieben“; abgekürzt ad lib.) bezeichnet am Anfang oder im Verlauf eines Musikstücks, daß die mit diesem Zusatz versehenen Instrumente oder Singstimmen auch ohne wesentlichen Nachteil für die Wirkung des Ganzen weggelassen werden können. An unbegleiteten Stellen einer Solostimme angewendet, bedeutet das Wort, daß dem Ausführenden überlassen bleibt, die Stelle (besonders Kadenzen) nach eigenem Gefallen schneller oder langsamer vorzutragen, ohne sich an das ursprünglich angegebene Tempo zu binden (in welchem Fall man öfter auch den ital. Ausdruck A piacere [„nach Belieben“], gebraucht), dann auch, daß der Ausführende das Recht hat, sich in frei erfundenen Ausschmückungen oder Kadenzen zu ergehen.