Akt
Akt (von lat. agere „handeln“; Partizip „actum“ „das Gemachte“ oder actus, actio „Tat“) bezeichnet:
- allgemein einen Vorgang, eine Handlung, siehe Handeln
- die realisierte Wirklichkeit im Gegensatz zur Potenz, der (noch) nicht realisierten Möglichkeit, besonders bei Aristoteles, siehe Akt (Philosophie)
- einen Abschnitt eines Theaterstückes oder eines Singspiels (Oper/Operette), siehe Akt (Theater)
- einen Abschnitt eines Kinofilms, siehe Akt (Film)
- die künstlerische Darstellung eines nackten menschlichen Körpers, siehe Akt (Kunst)
- die Aktfotografie
- das Aktzeichnen
- den Zeugungsakt oder auch Geschlechtsakt beim Menschen, siehe Geschlechtsverkehr
- süddeutsch allgemein für die Akte
- einen Aufgang oder eine Auffahrt zu einem Deich
Der rechtsterminologische Begriff Akt:
- in der BRD ein juristisches Verfahren, einen Rechtsvorgang, siehe Rechtsakt
- in der BRÖ ein Akt der unmittelbaren verwaltungsbehördlichen Befehls- und Zwangsgewalt
Akt ist der Familienname folgender Personen:
- Erich Akt (* 1898), deutscher Politiker (NSDAP)
Die Abkürzung akt. steht für:
- „aktuell“
Die Abkürzung AKT steht für:
- Antikriegstag
- Anti-Konflikt-Teams der Berliner Polizei
Siehe auch: