Akt

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Akt (von lat. agere „handeln“; Partizip „actum“ „das Gemachte“ oder actus, actio „Tat“) bezeichnet:

  • allgemein einen Vorgang, eine Handlung, siehe Handeln
  • die realisierte Wirklichkeit im Gegensatz zur Potenz, der (noch) nicht realisierten Möglichkeit, besonders bei Aristoteles, siehe Akt (Philosophie)
  • einen Abschnitt eines Theaterstückes oder eines Singspiels (Oper/Operette), siehe Akt (Theater)
  • einen Abschnitt eines Kinofilms, siehe Akt (Film)
  • die künstlerische Darstellung eines nackten menschlichen Körpers, siehe Akt (Kunst)
  • den Zeugungsakt oder auch Geschlechtsakt beim Menschen, siehe Geschlechtsverkehr
  • süddeutsch allgemein für die Akte
  • einen Aufgang oder eine Auffahrt zu einem Deich

Der rechtsterminologische Begriff Akt:

Akt ist der Familienname folgender Personen:

  • Erich Akt (* 1898), deutscher Politiker (NSDAP)

Die Abkürzung akt. steht für:

Die Abkürzung AKT steht für:


Siehe auch: