Audienz

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Eine Audienz (nach lat. audire „hören“, „anhören“, als Substantiv somit „Gehör“) bezeichnet heutzutage meistens eine Vorlassung bei hohen Kirchenvertretern, teilweise auch noch heute bei hohen Staatspersonen sowie in früherer Zeit bei Fürsten und allgemein höhergestellten Personen (Adel). Bei manchen Tribunalen führten die Verhöre, Vorbescheide und mündlichen Verhandlungen ebenfalls diesen Namen.

Die Einrichtung von Audienzen sind vor allem aus monarchischer Zeit bekannt. Öffentliche Audienzen, wie sie in absoluten Monarchien üblich waren (z. B. in Österreich unter Joseph II.), bei denen jedermann zu dem Regenten Zutritt hatte und ihm sein Gesuch vorbringen konnte, waren aber in den späteren konstitutionellen Monarchien, wo der Regent über solche Gesuche selten selbst und allein entscheiden kann, vielmehr in der Regel die Sache wieder an die Behörden verweisen muß, außer Gebrauch gekommen.