Ausnahmerecht
Das Recht zur Ausrufung des Ausnahmezustandes und dann das darauf fußende Recht selbst, dem Kriegs- und Sonderrecht nicht unähnlich, wird im Fall des Rechts- und Staatsnotstandes verhängt.
Carl Schmitt
In der Rechtsphilosophie Carl Schmitts spielt der Ausnahmezustand eine besondere Rolle, so lautet der berühmte Einleitungssatz aus seinem Werk Politische Theologie von 1922: „Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet.“
Verweise
- Willy Wimmer: Merkel verhängt Aufnahmezustand über Deutschland und EU-Europa, Kopp Online, 9. Oktober 2015 („Aufnahmezustand“ im Original, Rücktrittsforderung gegen Angela Merkel des langjährigen Staatssekretärs im Verteidigungsministeriums und CDU-Urgesteins)