Ausnahmerecht

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Das Recht zur Ausrufung des Ausnahmezustandes und dann das darauf fußende Recht selbst, dem Kriegs- und Sonderrecht nicht unähnlich, wird im Fall des Rechts- und Staatsnotstandes verhängt.

Carl Schmitt

In der Rechtsphilosophie Carl Schmitts spielt der Ausnahmezustand eine besondere Rolle, so lautet der berühmte Einleitungssatz aus seinem Werk Politische Theologie von 1922: „Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet.

Verweise