Bankrott

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Bankrott (von ital. Banco rotto „zerbrochene Bank“, weil man dort im Mittelalter demjenigen Geldwechsler, der nicht mehr zahlen konnte, auf offenem Markte seine Wechselbank zerbrach) bezeichnet das Unvermögen, seine Schulden zu bezahlen.

Der Fall des Bankrotts tritt ein, wenn ein Schuldner (eine natürliche oder juristische Person) seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht mehr erfüllen kann. Im anglo-amerikanischen Sprachraum spricht man von „Bankruptcy“. Juristisch korrekt und sprachlich eindeutig bedeutet Bankrott die (kriminell) vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführte Zahlungsunfähigkeit. Im Unterschied hierzu steht die Insolvenz bzw. der Konkurs. Als Synonym für den Bankrott findet auch das Wort Pleite Verwendung.

Literatur

  • Neumever: Historische und dogmatische Darstellung des strafbaren Bankrotts. München 1891
  • G. Schmidt: Der strafbare Bankbruch in historisch-dogmatischer Entwicklung. München 1893