Bastardagium

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Bastardagium oder Bastardenfall war das früher an manchen Orten dem Kaiser und einigen Reichsständen zustehende Erbrecht (ius bastardiae) in den Nachlass des Bastards, d. h. einer unehelichen Person ohne Erben; teils auch das Recht des Grund- bzw. Landesherrn auf den Nachlass eines Bastards. Es entwickelte sich aus der deutsch-mittelalterlichen Rechtsanschauung, daß der Unehelichgeborene zu keiner Familie gehöre und somit als Person „ohne Wehre“ den Schutz des Königs oder eines sonstigen Landesherren genieße.

Siehe auch

Verweise