Bauerngericht
Ein Bauerngericht war im Mittelalter in einigen ländlichen Gegenden Deutschlands ein Gericht, welches von einem Bauernrichter (Gograf) als Vorsitzendem, fünf bis sechs Bauern als Beisitzern und einem Gerichtsschreiber abgehalten wurden. Es wurde hierbei über geringfügige Streitigkeiten entschieden, besonders in Dingen, die den Besitzstand betrafen, Grenzdifferenzen, unbedeutende Vergehen u. s. w. Das Verfahren war summarisch, der Bescheid hieß Bauernspruch bzw. Bauernsprache.