Bauernkammern
Die Bauernkammern waren vom 20. März 1920 (Bayrisches Gesetzt über die Bauernkammern) bis zum Reichsnährstandsgesetz öffentlich-rechtliche Berufsvertretung der Landwirtschaft in Bayern. Durch Untergliederung der Landes-Bauernkammern in Kreis- und Bezirks-Bauernkammern wurden in Fortentwicklung des Aufbaus der Landwirtschaftskammern, bäuerliche Selbstverwaltungskörperschaften gebildet. [1]