Blasonierung

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Die Blasonierung (aus dem Französischen – zu Deutsch: „ein Wappen erklären“) ist die Beschreibung eines Wappens mittels heraldischer Fachbegriffe nach genauen Regeln.

In der Heraldik wurden die Wappen allein durch schriftliche Fixierung, nicht durch bildliche Darstellung bestimmt. Ziel der Blasonierung ist das zuverlässige Zeichnen eines Wappens nach der Beschreibung. Dadurch hatten die Künstler in bestimmten historischen Darstellungen der Wappen, vor allem stilistisch, einen künstlerischen Freiraum. Erst im beginnenden 19. Jahrhundert wurden die Wappen in den Gesetzblättern verbindlich abgebildet.

Grundsätzlich wird ein Wappen immer aus der Blickrichtung des Schildträgers, nicht der des Betrachters gesehen. Die vom Betrachter aus linke Seite ist also heraldisch rechts, die rechte Seite heraldisch links. Zuerst wird das Schild nach Bild und heraldischen Farben blasoniert. Die vorgeschriebene Reihenfolge sieht bei geteiltem Wappenschild zuerst die Beschreibung des oberen Feldes vor, bei gespaltenem Schild die heraldisch rechte Seite, bei geviertem Schild also die rechte Seite oben. Nach dem Schild folgt die Beschreibung von Helm, Helmzier, Helmdecken und danach erst Rang- und Würdezeichen sowie Prachtstücke (wie Wappenmantel, Schildhalter etc.), falls vorhanden.

Reihenfolge beim Blasonieren:

  1. Das Feld
  2. Das zentrale Stück (Heroldsbild, gemeine Figur)
  3. Falls das zentrale Stück mit anderen Objekten belegt oder verbunden ist, folgen sie direkt im Anschluss
  4. Die Beizeichen
  5. Mehrere Felder im Schild: Beschreibung erfolgt in der Reihenfolge der Schildstellen
  6. weitere Ebenen wie Mittelschild oder Herzschild (falls vorhanden) und die Figuren darin
  7. das Oberwappen: Helmzier, Helmdecken
  8. zuletzt die Prunkstücke wie Schildhalter, Wappensprüche und gegebenenfalls Wappenmantel