Bodenreform

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Die Bodenreform ist ein von sozialen, politischen und ökonomischen Erwägungen bestimmte Änderung der ländlichen Bodenbesitz- und Eigentumsverhältnisse. […] Damit wurden die Großgrundbesitzer entmachtet, die werktätigen Bauern als Bündnispartner der Arbeiter gewonnen und eine wichtige Voraussetzung für eine spätere sozialistische Landwirtschaft geschaffen.

– Butzmann, Gerhard; „Oberstudienrat und verdienter Lehrer des Volkes“ (Hg.): Meyers Jugendlexikon a-Z. 1978. 8. Aufl.


Nach einer Betriebszählung von 1939 bestanden in Mitteldeutschland 9050 Betriebe mit 100 oder mehr Hektar. Sie stellten damit nur 1,5 % aller Bauernhöfe mit mehr als einem halben Hektar Gesamtfläche, verfügten aber über 45 % der Wirtschafts- und 28,3 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche. 25 % der Bevölkerung war in der Landwirtschaft beschäftig.

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7. Liquidierung des Großgrundbesitzes, der großen Güter der Junker, Grafen und Fürsten und Übergabe ihres ganzen Grund und Bodens sowie des lebenden und toten Inventars an die Provinzial- bzw. Landesverwaltungen zur Zuteilung an die durch den Krieg ruinierten und besitzlos gewordenen Bauern. Es ist selbstverständlich, daß diese Maßnahmen in keiner Weise den Grundbesitz und die Wirtschaft der Großbauern berühren werden.

– Aufruf der Kommunistischen Partei Deutschlands vom 11. Juni 1945

Unter der Losung „ Junkerland in Bauernhand“ wurde durch den KPD-Vorsitzenden Wilhelm Pieck am 2. September 1945 im brandenburgischen Kyritz die Enteignung und Umverteilung ausgerufen. Ausführende Organe vor Ort waren 9500 örtliche Bodenkommissionen auf Orts-, Kreis- und Landesebene. Die Enteigneten mußten in den meisten Fällen den Landkreis verlassen, wurden oft hunderte Kilometer deportiert und dürften zumeist nur wenige Koffer mitnehmen.

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Die Bodenreform gibt der Partei große Möglichkeiten der Ausdehnung ihres Einflusses auf die bäuerliche Bevölkerung und der Schaffung einer festen Zusammenarbeit zwischen den Arbeitern und Bauern, bei denen sich der Arbeiter als wahrer Freund und Helfer des Bauern erweisen muß.

– SächsHStA, LRS, MdI, № 13, 104.

1949 existierten noch 1980 Höfe mit mehr als 100 ha Wirtschaftsfläche, 7080 Höfe sind enteignet worden, 210 276 Neubauernstellen bis Ende 1950 geschaffen worden. Die Neubauernwirtschaften waren in ihrer Ausstattung im Gegensatz zu den Altbauern mangelhaft. Es fehlte an Spannvieh und Zugmaschinen, an Wohn- und Wirtschaftsgebäuden, Dünger, Saatgut, Arbeitskräften und Krediten. Die Neubauern in Mecklenburg bewirtschafteten 1946 55 % des Landes mit nur 15 % der Zugpferde. 1947 wurden im Rahmen eine Viehausgleichs 60 000 Stück Vieh aus Thüringen in Notstandsgebiete verbracht aber größtenteils unter den Alteingesessenen verteilt. 70 % der aus dem Osten vertriebenen Landwirte (Umsiedler-Neubauern) siedelten in der SBZ in Mecklenburg und Brandenburg. Da die örtlichen Neubauern sich zuerst ihr Land sicherten blieb für sie oft nur der minderwertige Boden übrig.
1945 wurden an benötigten Neubauten 100 000 Wohnhäuser, 112 000 Ställe und 110 000 Scheunen berechnet. Mit Befehl Nr. 209 „Über Maßnahmen zum wirtschaftlichen Aufbau der Neubauernwirtschaften“ (Neubauernbauprogramm) unternahm die sowjetische Militärverwaltung (SMAD) im September 1947 den Versuch, die baulichen Mängel der Höfe zu beheben. Bis zum März 1948 wurden unter dem Motto „Abkehr von der Villa des Spießers“ 2000 Gutshäuser abgerissen und 70 Millionen Mauersteine sowie 5 Millionen Dachsteine gewonnen. Das, wie auch die Propagierung von Naturbaustoffen, wie gestampfter Lehm (oft schon nach zwei Jahren vom Vieh durchgescheuert), reichte weder für die geplanten 37 000 Häuser für Neubauern (Wohnhäuser und Eindachtypen = Wohnhaus mit Scheune und Stall) noch konnte Ersatz für die oft sozial genutzten oder von Vertriebenen bewohnte Gutshäuser geschaffen werden. Zumindest schaffte man es, das auch durch Architektur geformte gesellschaftliche Umfeld zu schädigen wie später in der DDR mit dem Plattenbau statt Altstadtsanierung.
Am 1. Juni 1948 hatte die SMAD die Bodenreform beendet. 3,3 Millionen Hektar, 35 % der Nutzfläche, wechselten bis dahin den Besitzer. Bis 1951 wurden 67 000 Neubauernhöfe aufgegeben, 23 % der Siedler gingen in die Westzonen oder in die Industrie. Gerade 10 % der bis 1952 verlassenen Flächen konnten wieder an alte und neue Neubauern verteilt werden. Das im KPD Aufruf versprochene „in keiner Weise den Grundbesitz und die Wirtschaft der Großbauern berühren“ wurde nicht gehalten. Zwischen 1950 und 1952 gaben 5000 Großbauern auf. Im Juli 1952 folgte die Umorientierung hin zur Kollektivierung der Landwirtschaft durch die Schaffung von Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG).

Schlösser und Katen. Teil I und II 1957; DEFA

Literatur

  • Ther, Philipp: Deutsche und polnische Vertriebene - Gesellschaft und Vertriebenenpolitik in der SBZ/DDR und in Polen 1945-1956. 1998. S. 171-203.
  • Zimmermann, Peter: Landwirtschaft und Agrarpolitik in Sachsen 1945-1949 Untersuchung zur Frage einer angeblichen Sowjetisierung in der ostdeutschen Landwirtschaft. 1999.

Verweis