Bogislaw XIV. (Pommern)

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Bogislaw XIV. (* 1. März 1580 in Barth; † 10. März 1637 in Stettin) war Herzog von Pommern-Stettin und gehörte dem Greifengeschlecht an. Er war er der letzte Herzog von Pommern.

Leben

Bogislaw XIV. wurde als Sohn des Herzogs Bogislaw XIII. von Pommern und dessen Gemahlin Klara von Braunschweig-Lüneburg geboren. Gemeinsam mit seinem Bruder Georg II. übte er ab 1606 die Verwaltung der Ämter Rügenwalde und Bütow aus, nach dessen Tod 1617 allein. 1615 heiratete er Elisabeth von Schleswig-Holstein-Sonderburg (1580–1653). Diese Ehe blieb kinderlos.

Seit 1618 tobte der Dreißigjährige Krieg, von dem Pommern zunächst verschont blieb. Bogislaw verhielt sich zuerst neutral, konnte aber dem Druck von außen nicht erfolgreich standhalten. Der Aufbau einer eigenen Landesdefension mit dem Aufgebot der Stände und angeworbenen Soldaten kam 1626 über Anfänge nicht hinaus.

Durch den Tod seiner Brüder Franz (1620) und Ulrich (1622) wurde Bogislaw regierender Herzog von Pommern-Stettin und Bischof von Cammin. Nach dem kinderlosen Tod seines Cousins Philipp Julius, der das Teilherzogtum Pommern-Wolgast regiert hatte, übernahm er auch dort die Herrschaft. Doch die vereinigten Herzogtümer behielten ihre eigenständige Verwaltung. Wie bisher wurden die früheren Landesteile von Stettin und Wolgast aus getrennt verwaltet.

Wallenstein marschierte 1627 in Holstein, Brandenburg und Mecklenburg, wenig später auch in Pommern ein. Durch die sog. Franzburger Kapitulation vom Herbst 1627 mußte Bogislaw der Einquartierung von kaiserlichen Truppen zustimmen. Nach seiner erfolgreichen Landung in Pommern zwang im August 1630 Gustav II. Adolf von Schweden Bogislaw XIV. auf dem Stettiner Schloß zum Bündnis.

Bis zu seinem Tod führte dann ein Geheimer Rat auf der Basis einer 1634 verabschiedeten Regimentsverfassung die Regierungsgeschäfte. Bogislaw XIV. starb am 10. März 1637 (alter Stil). Um die Nachfolge entbrannte sofort ein heftiger Streit zwischen Schweden und Brandenburg. Erst 1647 einigte man sich grundsätzlich auf eine Teilung des Herzogtums einschließlich des Stiftes Kammin.

Erbanfall Brandenburg

1632 sicherte Herzog Bogislaw XIV., da kinderlos, dem Kurfürsten von Brandenburg das seit dem Vertrag von Grimnitz 1529 (in Jachhimstal) bestehende Erbfolgerecht nochmals zu. Im Frühjahr 1633 erlitt er einen Schlaganfall und war ab da faktisch handlungsunfähig. Zum Nachfolger als Bischof von Kammin gelang es ihm, seinen Neffen, Ernst Bogislaw von Croy, als Wunschkandidaten zu nominieren.

Nach dem Westfälischen Frieden im Jahre 1648 wurde das Herzogtum Pommern zwischen Schweden (Vorpommern) und Brandenburg (Hinterpommern) geteilt. Es dauerte aber noch bis zum Stettiner Grenzrezeß von 1653, bis die letzten Einzelheiten der Grenzziehung zwischen Schweden und Brandenburg geklärt waren. Erst danach waren beide Seiten 1654 bereit, den bis dahin aufgebahrten Leichnam in der herzoglichen Gruft in der Stettiner Schlosskirche in einer gemeinsamen Zeremonie beizusetzen.