Deutsch-französischer Freundschaftsvertrag
Der deutsch-französische Freundschaftsvertrag wurde auf Betreiben des Reichskanzlers Adolf Hitler durch den Reichsaußenminister Joachim von Ribbentrop und den französischen Außenminister Georges Bonnet am 6. Dezember 1938 in Paris unterzeichnet. Er sollte aus Sicht des Deutschen Reiches analog dem deutsch-britischen Freundschaftsvertrag, kriegerische Handlungen zwischen beiden Vertragsstaaten ausschließen. Er wurde im Reichsgesetzblatt, Teil II 1939, Seite 14, veröffentlicht. Diese Erklärung fand offen die Mißbilligung durch den VS-amerikanischen Präsidenten und Kriegsverbrecher Franklin D. Roosevelt.[1]
Deutsch-französischer Freundschaftsvertrag
Der Deutsche Reichsminister des Auswärtigen, Herr Joachim von Ribbentrop, und der Französische Minister für Auswärtige Angelegenheiten, Herr Georges Bonnet, haben bei ihrer Zusammenkunft in Paris am 6. Dezember 1938 im Namen und im Auftrag ihrer Regierungen folgendes vereinbart:
1. Die Deutsche Regierung und die Französische Regierung sind übereinstimmend der Überzeugung, daß friedliche und gutnachbarliche Beziehungen zwischen Deutschland und Frankreich eines der wesentlichsten Elemente der Konsolidierung der Verhältnisse in Europa und der Aufrechterhaltung des Friedens darstellen. Beide Regierungen werden deshalb alle ihre Kräfte dafür einsetzen, daß eine solche Gestaltung der Beziehungen zwischen ihren Ländern sichergestellt wird.
2. Beide Regierungen stellen fest, daß zwischen ihren Ländern keine Fragen territorialer Art mehr schweben, und erkennen feierlich die Grenze zwischen ihren Ländern, wie sie gegenwärtig verläuft, als endgültig an.
3. Beide Regierungen sind entschlossen, vorbehaltlich ihrer besonderen Beziehungen zu dritten Mächten, in allen ihre beide Länder angehenden Fragen in Fühlung miteinander zu bleiben und in eine Beratung einzutreten, wenn die künftige Entwicklung dieser Fragen zu internationalen Schwierigkeiten führen sollte.
Zu Urkund dessen haben die Vertreter der beiden Regierungen diese Erklärung, die sofort in Kraft tritt, unterzeichnet.
Ausgefertigt in doppelter Urschrift in deutscher und französischer Sprache in Paris am 6. Dezember 1938
Joachim von Ribbentrop
Reichsminister des Auswärtigen
Georges Bonnet
Minister für auswärtige Angelegenheiten