Diskussion:Brüderle, Rainer

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Das zweite Video ist ja nun völlig unrelevant und bläht den Artikel nur unnötig auf. --Thore 15:12, 8. Heuert (Juli) 2012 (CEST)

Twitter ist kein »Magazin« (sondern ein von millionen privaten Sendern gespeister Kurznachrichtendienst) & das »Dreikönigstreffen« fand im Januar 2012 statt (nicht 2011). ~ Erst an diesem Montag leider habe ich gemerkt, daß wir binnen Stunden eine höllische sogenannte »Sexismus«-Debatte in der BRD bekommen haben! Feministischer Irrsinn in Hochblüte & ein neues Kapitel Umerziehung der Männer ist das! Ich werde also diesen Eintrag hier im Sinne meiner Einwände korrigieren, aber dann auch den — gerade erst Freitag Nacht von mir erstellten —, völlig neuen »Sexismus«-Artikel um eine »Brüderle-Affäre« & um etliche definitorische Ausarbeitungen erweitern... ~ CodexThelema 12:05, 28. Hartung (Januar) 2013 (CET)
Sehe gerade, daß die Falschmeldungen sich innerhalb eines Zitats (aus der »Welt«) befinden. Ich schmeiße den Nachweis raus & formuliere das gänzlich um. Neue Quelle: Sendung »Günter Jauch« vom letzten Sonntag... ~ CodexThelema 12:13, 28. Hartung (Januar) 2013 (CET)
Sehe jetzt gerade, daß die Feminismus-Mafia sich da ein noch viel gehässigeres & weitaus schädlicheres Werkzeug gebastelt hat, als ich (bis vor ein paar Minuten) dachte:
Sexuelle Belästigung ist keineswegs eine Straftat im Sinne der einschlägigen zig Dutzend §§, die wir genau dafür schon haben! Also eben keine Erregung öffentlichen Ärgernisses, keine Beleidigung, kein Exhibitionismus, kein Mißbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung, eines Betreuungsverhältnisses oder gegenüber Schutzbefohlenen, usw. usf.! Sondern das glatte Gegenteil hat man — juristisch, gesetzlich — jetzt erreicht! Da ist eine bloße beschwerderechtliche, arbeitsrechtliche Angelegenheit völlig neu formuliert worden, das halbe Strafrecht ist ausgehebelt worden & der Kür-Bereich des scheinbar folgenlosen, scheinbar harmlosen, scheinbar nicht strafrechtlich bewehrten ANSCHULDIGUNGSGEREDES hat nun EU-gesetzliche Weihen bekommen! Da kommt ein Gesinnungsterror der härtesten Sorte auf alle Männer zu — und die wissen noch nichts davon!
Jeder geistig gesunde Bürger, der noch halbwegs staatsbürgerliches Wissen & staatsbürgerlichen Anstand hat, geht natürlich davon aus, daß etwas ENTWEDER verboten & strafbewehrt ist (und hohe Relevanz hat); ODER ABER: Es nicht verboten, es ist nicht strafbewehrt & logischerweise von geringer Relevanz. ~ Aber Irrtum!! Total falsch gewickelt seid ihr guten Bürger & anständigen Menschen, wenn ihr sowas glaubt!! Da haben sich die linken Gesinnungsterroristen nämlich was viel praktischeres für ihre eigenen Zwecke ausgedacht: Definitorisch angesiedelt unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit kann man ja — mit so einer SEXUELLEN BELÄSTIGUNG in der Hand — auch viel hemmungsloser anschuldigen, anklagen, existenzvernichten und ächten (wenn das strafrechtliche Gegengewicht des Rufmords & der üblen Nachrede gleich mit wegdefiniert worden ist, durch die Heiligung der Augenblickslaune des Weibleins)!! Da rollt der absolute Terror auf alle Männer zu!! Sexuelle Belästigung ist also KEINE Straftat — so erst funktioniert das Regime des Gesinnungsterrors: Wo keine Straftat ist, da kann andererseits & umgekehrt eben auch kein Schutz mittels Rufmordparagraphen angerufen werden!!! Die Universalkeule SEXUELLE BELÄSTIGUNG funktioniert eben gerade dadurch, daß der strafrechtliche Schutz gegen alle Formen & Steigerungsgrade von übler Nachrede gleich mit in den Bodensatz arbeitsrechtlicher Kautelen & Verhandlungstatsachen hineingedrückt worden & dadurch unwirksam geworden ist!!! ~ Wir sollten uns mit diesem neuen Kapitel der Männerdressur eingehend befassen...
~ CodexThelema 13:17, 28. Hartung (Januar) 2013 (CET)