Diskussion:Broder, Henryk Modest/Archiv/2008

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Interessantes Interview: „Wie ein Tornado“ - Interview mit politik&kommunikation über sein Verhältnis zur politischen Korrektheit Kannte ich noch nicht... Gruß --Rauhreif 15:58, 12. Aug. 2008 (CEST)

Alfred Grosser gegen Henryk M. Broder

Am 24. Juni 2007 bekam Broder in der Frankfurter Paulskirche den Ludwig-Börne-Preis 2007 überreicht.[12] Focus-Herausgeber Helmut Markwort, der den Preisträger alleine festlegen durfte, bezeichnete Broder in seiner Begründung als „freien Geist, der leidenschaftlich und feurig schreibt, oft polemisch und ohne Rücksicht auf ‚political correctness’, aber immer unabhängig und überraschend“. Die Entscheidung für Broder stieß auch auf Protest, zum Beispiel von Alfred Grosser (siehe folgenden Abschnitt). Auch während der Verleihung gab es vereinzelte Proteste.[13]

Kritik

Anlässlich der Verleihung des Börne-Preises gab es Kritik an Broder von jüdischer Seite. Alfred Grosser warf Broder fehlende Empathie für das Leiden der Palästinenser vor: „Henryk M. Broder brandmarkt ständig alle und jeden, die sich um das Leiden der Anderen sorgen. Als Jude fühle ich mich verpflichtet, dieses Leid nicht zu ignorieren“.[14] Evelyn Hecht-Galinski, die Tochter des früheren Zentralratsvorsitzenden Heinz Galinski warf Broder „Islamphobie“ vor: „Es ist unerträglich, wenn gerade Menschen jüdischen Glaubens oder dem "jüdischen Glauben" vermeintlich Nahestehende so unverhohlen primitiven Hass verbreiten! Gesteuert, von wem auch immer, Thesen verbreiten, die gefährlich sind und ungewollt (?) (wohl kaum!) einen Flächenbrand entzünden können.“[15]

Quelle: wiki - Henryk M. Broder

Nur mal abgelegt:--Franziska Knuppe 00:18, 25. Aug. 2008 (CEST)

Kontroverse: Evelyn Hecht-Galinski

Broder darf Antisemitismus-Vorwurf nicht wiederholen

Der Journalist Henryk M. Broder darf seine Antisemitismus-Vorwürfe gegenüber Evelyn Hecht-Galinski ohne sachlichen Bezug nicht mehr äußern. Das Kölner Landgericht sieht in einer Äußerung Broders über die Tochter des früheren Vorsitzenden des Zentralrats der Juden in Deutschland die Grenze zur Schmähkritik überschritten. Das Gericht bestätigte am 3. September 2008 das durch eine einstweilige Verfügung vom 27. Juni ausgesprochene Verbot des Antisemitismus-Vorwurfs mit einer Einschränkung. Mit der Verfügung war dem Journalisten die Äußerung verboten worden, die Klägerin gebe antisemitische Statements ab. Eine Berufung wurde zugelassen. (Az.: 28 O 366/08) Verboten ist die Äußerung laut Urteil wie in einem Brief des Beklagten an die WDR-Intendantin Monika Piel vom 5. Mai 2008. Broder hatte als Reaktion auf ein Interview der Klägerin in der WDR-Sendung "Hallo Ü-Wagen" geschrieben: "Jeder Kölsche Jeck mit zwei Promille im Blut würde sogar an Weiberfastnacht erkennen, dass Frau EHG eine hysterische, geltungsbedürftige Hausfrau ist, die für niemand spricht außer für sich selbst und dabei auch nur Unsinn von sich gibt. Ihre Spezialität sind antisemitisch-antizionistische Statements, die zur Zeit mal wieder eine kurze Konjunktur haben."

In diesem konkreten Äußerungszusammenhang stelle der Vorwurf keine durch das Grundgesetz gedeckte Meinungsäußerung dar, erklärten die Richter der 28. Zivilkammer. Es handele sich vielmehr um ein Werturteil, bei dem "die Grenze zur Schmähkritik überschritten" sei. Die Klägerin könne aufgrund einer Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts Unterlassung verlangen. Nach Angaben eines Gerichtssprechers ist mit der Entscheidung der Zivilkammer aber die Äußerung, die Klägerin gebe antisemitische Statements ab, nicht schlechthin verboten worden. Die Kammer betonte in ihrer Entscheidung, dass das Persönlichkeitsrecht gegenüber der Meinungsfreiheit erst dann Vorrang habe, wenn es dem Kritiker statt um die Sache um vorsätzliche Kränkung des Betroffenen geht. Die Kammer hat nach eigenen Angaben berücksichtigt, dass zwischen Broder und Hecht-Galinski eine auch in der Öffentlichkeit ausgetragene Auseinandersetzung stattfindet, in welcher "beide Parteien zum Teil auch ehrverletzende Formulierungen" verwenden. Deswegen müsse sich die Klägerin auch in erheblichem Maße Kritik wegen ihrer öffentlichen Äußerungen gefallen lassen.

Quelle: http://www.3sat.de/kulturzeit/news/125821/index.html 2008-09-03