Diskussion:Deutsche Staatsangehörigkeit/Archiv/2010
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Staatsangehörigkeit: deutsch
Sehr schöne Ergänzungen! Nur ein angeführtes Argument habe ich, ehrlich gesagt und bei aller grundsätzlichen Symphathie, nie richtig verstanden, obwohl schon oft gehört. Wieso ist die Bezeichnung „deutsch“ als Staatsangehörigkeit nicht gültig?? Nach meinen grammatikalischen Kenntnissen sagt man nun mal deutsche- oder dänische usw. Staatsangehörigkeit.
Würde dagegen im Ausweis "Staatsangehöriger" stehen, könnte "Deutscher" hinzugesetzt werden. Oder hab' ich da irgendwas mißverstanden? --Thore 23:02, 27. Okt. 2010 (CEST)
- Eine Staatsangehörigkeit ist eine Angehörigkeit zu einem Staat. Den Staat »deutsch« gibt es nicht. Das Deutsche Reich gibt es auf jeden Fall. Bei der BRD und DDR trauen SIE sich nicht, einfach diese OMF-Namen als Staatsangehörigkeit einzutragen. Wie sieht das eigentlich in der BRÖ aus? --Mms 23:59, 27. Okt. 2010 (CEST)
- Aber ich formuliere doch z.B. "Ich habe eine deutsche Staatsangehörigkeit" und nicht "Ich habe eine Deutsche-Reich-Staatsang. oder eine "BRDeutschland-Staatsang.". Ebenso "schwedische Staatsang." nicht "Schweden-Staatsang." Das grammatikalisch m. E. richtig verwendete Adjektiv "deutsch" steht doch in dem Fall für "Deutschland" (also staatsunrechtlich BRD und staatsrechtlich Deutsches Reich). Grammatikalisch korrekt müsste es in Formularen doch in den verschiedenen Versionen folgendermaßen geschrieben werden:
- Staat: Deutsches Reich
- (oder aber) Staatsangehöriger: Deutscher
- (oder aber) Staatsangehörigkeit: deutsch
- Nun ja, in der Sache (= daß die verfassungslose, unsouveräne, us-besetzte NuttenBRD mit ihren Lizenzparteien keinen eigentlichen Staat darstellt) bin ich ja der gleichen Meinung, nur dieses eine Argument bleibt mir etwas schwammig.
- BRÖ? Beim nächsten BRÖ-Paß, der mir unterkommt, werd' ich mal aufpassen. --Thore 00:35, 28. Okt. 2010 (CEST)
- Nun ja, in der Sache (= daß die verfassungslose, unsouveräne, us-besetzte NuttenBRD mit ihren Lizenzparteien keinen eigentlichen Staat darstellt) bin ich ja der gleichen Meinung, nur dieses eine Argument bleibt mir etwas schwammig.
- Die „Staats“-Angehörigkeit müßte dann richtigerweise „BRD“ lauten (Bundesrepublik Deutschland). Wie man z.B. Staatsangehöriger des Norddeutschen Bundes war. Man war auch damals jedenfalls nicht „deutsch“-Staatsangehörig. Deutsch ist eine Nationalität. Deutsche gibt es überall. Deutsch ist kein Staat. Gruß --Rauhreif 00:36, 28. Okt. 2010 (CEST)
- Dann müsste im Pass stehen "Staat: BRD" (siehe oben) oder "Angehöriger des Staates: BRD". In Deinem Beispiel würde ich dann grammatikalisch richtig und ganz genau „bundesrepublikanisch-deutsche“ Staatsangehörigkeit sagen, der Einfachheit halber deutsch (nicht, daß ich die BRD dem Geiste nach für deutsch halte, aber die Behörden tun's eben). Aber vielleicht klemmt da grad mein müdes Gehirn, ich geh' erstmal schlafen. Gute Nacht miteinander, --Thore 01:00, 28. Okt. 2010 (CEST)
Bei den anderen Staaten bzw. Nationen ist es auch einfacher als bei uns Deutschen. Inzwischen sind das natürlich auch alles volksfeindliche UNO-Regime, doch immerhin gibt es nicht drei Teilstaaten plus einige Multikulti-Staaten mit Volksgenossen wie bei uns (Schweiz, Italien, Frankreich, Dänemark – im Osten sind ja die quasi alle Deutschen vertrieben oder ermordet, doch auch da gibt es wieder Deutsche). Das ist eben der berüchtigte Deutsche Sonderweg, den es offensichtlich gibt, strittig ist nur, was ihn ausmacht. Trotz alledem wollte ich nichts anderes als ein Deutscher sein. --Mms 00:48, 28. Okt. 2010 (CEST)
- In der Tat ist das ein elendes Durcheinander! Trotz all der BRD-Spießer sehe ich aber wie Du auch keine bessere Alternative als deutsch-sein. Nochmals Gute Nacht, --Thore 01:00, 28. Okt. 2010 (CEST)
- Sicher. Es gibt ja auch keine Staatsangehörigkeit Ungarisch oder eine Staatsangehörigkeit Polnisch. Der Pole würde sich dagegen verwahren! Polnisch ist für den Polen ja das halbe Ruhrgebiet und noch so weiteres... Er will ja noch bis zur Nordsee. Und das schafft er auch, leider... Es gibt auch keine Staatsangehörigkeit Russisch und keine Staatsangehörigkeit Englisch usw. Gruß --Rauhreif 01:02, 28. Okt. 2010 (CEST)
- Dieses Argument ist unsinnig, denn in anderen Staaten wird das genauso praktiziert wie heute in der BRD. In einem französischen Paß steht "Français" (französisch), in einem britischen liest man "British Citizen" (britischer Bürger), obwohl es weder einen Staat "Französisch" noch einen Staat "Britischer Bürger" gibt. deutsch als Staatsangehörigkeitsbezeichnung ist also durchaus völkerrechtlich in Ordnung. -- Hias 18:45, 2. Feb. 2011 (CET)
- Hmmm... Wenn dem so ist, müßte aber der Korrektheit halber im BRD-Paß drinstehen: BRD-Bürger. Was stand eigentlich im DDR-Paß? Gruß --Rauhreif 19:55, 2. Feb. 2011 (CET)
Habe gerade mal ein paar Ergänzungen angebracht, die hoffentlich zur Klärung beitragen (falls es noch nicht geklärt ist). Meines Wissens nach stehen Nationalitäten wie isländisch, polnisch, französisch etc. nur in Ausweisen, die sich dem SHAEF-Gesetz mit Anerkennung der VSA als Hauptsiegermacht angeschlossen haben. Da dies auch die Eintrittskarte zur UN war dürfte in den meisten Ländern die Staatlichkeit zerstört sein und nur die Nationalität angegeben sein. Da gehören die Tommis auch dazu - herzlichen Glückwunsch übrigens dazu an unsere englischen "Freunde". Im Paß der Ostmark steht unter Staatsangehörigkeit "Österreich" - die haben einen separaten Friedensvertrag bekommen [[1]]. Im Paß der Amis steht “United States of America”, bei der Schweiz "Schweiz", allerdings in verschiedenen Versionen: 'Schweiz - Suisse - Swizzera - Svizra - Switzerland', je nach sprachlicher Zugehörigkeit. Es ist KEIN Zufall, sondern Ausdruck von Pax Americana - das begreifen scheinbar noch nicht mal die ganzen Länder. Gruß--Schakal 22:28, 5. Brachet (Juni) 2012 (CEST)
Die begreifen das schon genau. Das ist ja das perverse! Gruß Rauhreif 22:44, 5. Brachet (Juni) 2012 (CEST)
Meinste? Vielleicht ist das wirklich so pervers. Aber Iran hat das SHAEF Gesetz zum 1. Januar 1942 auch anerkannt und Ahmadinedschad faselt von dem Recht eines souveränen Staates Kernenergie zu nutzen. Isser aber nich, der Iran. Meinste der weiß das und macht trotzdem son Theater? Gruß--Schakal 22:55, 5. Brachet (Juni) 2012 (CEST)
Viele sind nur Werkzeuge. Ob er das nun konkret weiß, kann ich nicht sagen. Aber der Iran dürfte doch wohl tatsächlich einer der letzten souveränen Staaten sein?! Gruß Rauhreif 23:05, 5. Brachet (Juni) 2012 (CEST)
Wir hatten hier mal einen Film auf der Hauptseite von so einem Finanzfritzen. Denkste, ich finde das jetzt... Der sagte so sinngemäß:
- Man faßt sich ja manchmal an den Kopf und wundert sich, wie Doof wie die Politiker sind, wenn die Entscheidungen treffen, die völlig gegen den gesunden Menschenverstand gerichtet sind. Täuschen sie sich nicht! Die sind nicht Doof! Die wissen sehr genau, was sie tun!
Gruß Rauhreif 23:18, 5. Brachet (Juni) 2012 (CEST)
Das war wahrscheinlich Andreas Claus, der Finanzheini. Kenne ich auch. Was Iran und Souveränität angeht:
Nee, Rauhreif, nee. An Position 25 SHAEF-Gesetz findest Du Persien. Ich würde einiges darauf wetten, daß Du bei keinem dieser Länder die Staatsangehörigkeit korrekt angegeben im Paß findest. 2002 hat George W. Bush eine Gesetzesvorlage eingebracht, die eine Luftlandung in den Niederlanden (!! - angeblich NATO-Partner) vorsah, wenn US-Bürger vor dem Int. Strafgerichtshof kommen.
Hatte mal den Verweis zum Originalartikel, der ist aber mittlerweile weg. Alles legitim dank fehlendem Friedensvertrag des Deutschen Reiches. Das sollten sich die Spinner mal alle überlegen.
“Nach einem Bericht der niederländischen Tageszeitung "De Telegraaf" hat der US Senat gestern eine Gesetzesvorlage der Bush-Administration gebilligt, die die Regierung der USA unter bestimmten Umständen ermächtigt, militärisch in den Niederlanden zu intervenieren.Das Gesetz ermächtigt die US-Regierung zur Invasion der Niederlande für den Fall, dass einem US-Bürger wegen Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit der Prozeß vor dem "Internationalen Stafgerichtshof" (ICC) in Den Haag gemacht werden sollte”.
SHAEF-Gesetz Nr. 3
1. Der Ausdruck „United Nations" (Vereinigte Nationen), wie er in Proklamationen, Gesetzen, Verordnungen; Bekanntmachungen und Verfügungen der Militärregierung gebraucht wird, bedeutet, vorbehaltlich einer abweichenden Bestimmung, Nationen, welche die „Erklärung der Vereinigte Nationen" vom 1. Januar 1942 unterzeichnet haben, und Staaten, welche mit diesen Nationen in diesem Kriege verbunden sind
1. Australien
2. Belgien
3. Bolivien
4. Brasilien
5. Kanada
6. Chile
7. China
8. Kolumbien
9. Costa-Rica
10. Kuba
11. Tschechoslowakei
12. Dänemark
13. Dominikanische Republik
14. Ecuador
15. Egypten
16. Abessinien
17. Frankreich
18. Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland
19. Griechenland
20. Guatemala
21. Haiti
22. Honduras
23. Island
24. Indien
25. Persien
26. Irak
27. Liberia
28. Luxemburg
29. Mexiko
30. Holland
31. Neuseeland
32. Nicaragua
33. Norwegen
34. Panama
35. Paraguay
36. Peru
37. Philippinen
38. Polen
39. Salvador
40. Südafrikanische Union
41. Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken
42. Vereinigten Staaten von Amerika
43. Uruguay
44. Venezuela
45. Jugoslavien
2. Die Bezugnahme in diesen Proklamationen, Gesetzen, Verordnungen, Bekanntmachungen und Verfassungen der Militärregierung auf Regierungen oder Vertreter einer der Vereinigten Nationen bedeutet, vorbehaltlich einer abweichenden Bestimmung, Staats- oder sonstige Behörden und Vertreter dieser Nationen, vorausgesetzt, daß sie als solche von dem Obersten Befehlshaber oder den Regierungen, gegenüber denen dieser verantwortlich ist, behandelt werden. 3. Dieses Gesetz tritt mit der Besetzung in Kraft. (Das ist der wesentliche Punkt)
Im Auftrage der Militärregierung
Gruß--Schakal 23:50, 5. Brachet (Juni) 2012 (CEST)
Ja, ich kenn das ja alles. Aber mit wem zum Teufel soll denn Persien Frieden schließen?!?!?! Die würden das ja vielleicht sogar gern tun. Es ist aber gar keiner da als Ansprechpartner! Deshalb geht das nur über eine Exilregierung Deutschlands. Nicht so eine KRR sondern nur eine PRR (Provisorische Reichsregierung) Anders geht es nicht, falls überhaupt noch was zu retten ist, was ich nicht glaube. Wir erleben gerade den totalen Untergang! Immerhin... Wir sind dabeigewesen Und: Wir haben nichts getan... Gruß Rauhreif 23:58, 5. Brachet (Juni) 2012 (CEST)
„Die juristischen Grundlagen der „deutschen Staatsangehörigkeit“ sind abhängig von der Rechtslage des Deutschen Reiches nach 1945“
Das stand absichtlich genau so hier drin, um den Leser in Abschluß des Artikels von hier nach dort zu leiten. Es ist nicht gut, Sätze mit sinnvollen internen Verweisen rauszunehmen. Damit wird das Netz automatisch löchriger. Auch, wenn das Eingangs schon mal so erwähnt wird, ist es wahrscheinlich, daß das am Ende des Artikels vom Leser schon wieder vergessen wurde. Gruß --Rauhreif 21:08, 28. Okt. 2010 (CEST)
Hatte ich aus Versehen einen Satz mit sinnvollen internen Verweisen gelöscht? Das tut mir leid und bitte um Korrektur. Gruß, Weserbuerger
- Hab den Satz jetzt einfach mal wieder unten mit drangesetzt. Ich will darauf nicht rumreiten, mir erscheint das aber als abschließende Bemerkung im Rahmen des Artikels äußerst wichtig zu sein. Gruß --Rauhreif 23:05, 28. Okt. 2010 (CEST)
Danke, gemeinsam können wir vielleicht etwas Klarheit in die gleichgeschaltete Verwirrungs- und Verblödungspropaganda unserer, ach so freiheitlichen und demokratischen Bunzelrepublik bringen. Es bleibt dabei: Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht! Gruß, Weserbuerger