Diskussion:Dreimächte

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Frankreich war keine Macht. Wir haben Frankreich komplett plattgemacht, ebenso wie den Polen, der ja später auch nur zu gern eine "Macht" sein wollte. Frankreich hat das getan, was auch der Pole getan hat: Eine Leiche gefleddert. Sonst nichts. Es gibt nur zwei Mächte: Die VSA und Rußland. Daß es überhaupt so weit gekommen ist, hat die Welt dem Schwachkopf Roosevelt zu verdanken. Gruß Rauhreif 00:36, 14. Dez. 2011 (CET)

Hallo Häuptling. Ich versuche hier juristische Begriffe zu klären. Demnach ist Frankreich Teil der Drei Mächte. Drei Mächte ist ein juristischer Begriff, der gerne mal in Texten auftaucht. Nur den versuche ich hier zu erklären. Keinesfalls will ich Dir widersprechen. Es gilt doch die geschaffenen Begriffe zu verstehen. Gruß--Schakal 00:45, 14. Dez. 2011 (CET)

Das stimmt schon, es existieren nun mal leider eine Menge Begriffe, die einem zwar nicht gefallen, die man aber dennoch behandeln sollte, da sie ganz allgemein im Umlauf sind. Übrigens ist ja hier im Artikel _Frankreich ausdrücklich nicht gemeint. Allerdings assoziiere ich „Dreimächte“ eher mit den Ländern des Dreimächtepaktes, - sind die hier behandelten Staaten nicht eher die sogenannten Siegermächte? --Thore 00:54, 14. Dez. 2011 (CET)
D.h., müsste es dann eingangs nicht anstatt: „Der Begriff Dreimächte stellt die militärischen Siegermächte...“ umgekehrt: „Der Begriff Siegermächte stellt drei militärische Mächte des Zweiten Weltkrieges dar...“ lauten?

--Thore 01:02, 14. Dez. 2011 (CET)

Hallo Leute, Thore hat Recht, aber das ist kein juristischer Begriff. Ich gebe mir Mühe über die juristischen Begriffe Herr zu werden die die BRD regieren. Wenn da eine bessere Formulierung drin ist immer gerne! Juristisch bestehen nunmal die Begriffe Dreimächte und Drei Mächte. Hier wird mit Begriffen das Besatzungsrecht verschleiert. Irgendwas aufgeben für die Dreimächte aufgeben bedeutet nichts für die Drei Mächte! Lasst mich mal ne Gegenfrage stellen: Die BRD ist unter Fremdherrschaft. Gut. Unter welcher denn? Der der Dreimächte oder der der Drei Mächte? Das ist keine Rabulistik, sondern erstgemeint. Gruß--Schakal 01:15, 14. Dez. 2011 (CET)

Ich weiß es nicht, d.h. ich weiß es schon, aber eben nicht den von Dir gefragten offiziellen juristischen Terminus. Habe aber den Artikel mal etwas erweitert, um beim Leser keine Verwechslung aufkommen zu lassen. --Thore 01:33, 14. Dez. 2011 (CET)

Hallo Thore, also mein Versuch der Artikelerstellung läuft in Richtung Status der BRD heute. Du redest vom Dreimächtepakt - ich nicht. Ich rede vom verschleierten Besatzungsstatut der BRD. Die Drei Mächte oder auch die Dreimächte sind nicht der Dreimächtepakt! Sie sind das Paragraphenkonstrukt unter dem wir leben!--Schakal 01:54, 14. Dez. 2011 (CET)

Ja, mir war schon klar, daß der Artikel das Thema Besatzungsmächte/statut behandeln soll. Das von mir Hinzugefügte soll nur, wie gesagt, Verwechslungen vermeiden, damit der ein oder andere Leser nicht vielleicht meint, hier liege ein begrifflicher Irrtum vor (so wie ich oben meinte). Insofern hatte ich es ja auch in einen extra Unterabschnitt ans Ende gesetzt, damit klar ersichtlich ist, daß das nur eine weitere (geschichtliche) Bedeutung dieses Begriffes sein kann. --Thore 02:04, 14. Dez. 2011 (CET)

Also ich bin mal so rübergeflogen. Würde sagen das gilt erstmal. Ist ein Scheißthema, aber genau deswegen würge ich mich da rein. Passt schon:-) Gruß--Schakal 02:13, 14. Dez. 2011 (CET)

Wir müssen mal sehen, wohin wir das in Zukunft weiterleiten. Frankreich war bis 1945 komplett im Eimer, da war nichts mit Macht. Der Begriff kam erst mit Gründung der Trizone auf und nur, weil dem Franzosen gnädigerweise von Westdeutschland was zur Besetzung abgegeben wurde, weil sie unbedingt nochmal klein-Napoleon spielen wollten. Gruß Rauhreif 12:14, 14. Dez. 2011 (CET)