Dreimächte

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Die Regierungschefs der Siegermächte des Zweiten Weltkrieges Atlee (GB), Truman (VSA), Stalin (UdssR) - Die Dreimächte

Der besatzungsrechtliche Begriff Dreimächte benennt diejenigen Staaten, welche das Deutsche Reich im Zweiten Weltkrieg militärisch besiegt haben. Diese sind ursprünglich die USA (sogenannte Hauptsiegermacht), die Sowjetunion (das heutige Rußland) sowie Großbritannien. Frankreich wurde erst zu einem späteren Zeitpunkt in diese Allianz eingegliedert und gilt als assoziierte Siegermacht. Die assoziierten Mächte unterliegen bis heute den Gesetzen der als Hauptsiegermacht deklarierten USA.[1]

Weitere Bedeutung

Als geschichtlicher Begriff existiert der Terminus noch im Zusammenhang mit dem Dreimächtepakt bzw. mit den damit verbundenen Staaten Deutsches Reich, Kaiserreich Japan und dem Königreich Italien.

Vertragswerke der Dreimächte in Bezug auf Deutschland

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Siehe auch

Verweise

Fußnoten

  1. Kriegsrecht ist Teil des Völkerrechts. Der fehlende Friedensvertrag mit dem Deutschen Reich hält alle Unterzeichner der UN-Charta juristisch unter Kriegsrecht (Feindstaatenklausel).