Dreimächte
Der besatzungsrechtliche Begriff Dreimächte benennt diejenigen Staaten, welche das Deutsche Reich im Zweiten Weltkrieg militärisch besiegt haben. Diese sind ursprünglich die USA (sogenannte Hauptsiegermacht), die Sowjetunion (das heutige Rußland) sowie Großbritannien. Frankreich wurde erst zu einem späteren Zeitpunkt in diese Allianz eingegliedert und gilt als assoziierte Siegermacht. Die assoziierten Mächte unterliegen bis heute den Gesetzen der als Hauptsiegermacht deklarierten USA.[1]
Inhaltsverzeichnis
Weitere Bedeutung
Als geschichtlicher Begriff existiert der Terminus noch im Zusammenhang mit dem Dreimächtepakt bzw. mit den damit verbundenen Staaten Deutsches Reich, Kaiserreich Japan und dem Königreich Italien.
Vertragswerke der Dreimächte in Bezug auf Deutschland
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Siehe auch
Verweise
- SHAEF-Gesetze für Europa Alexanderplatz Berlin