Diskussion:Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland/Archiv/2009

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2010 

"Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist eine am 23. Mai 1949 verkündete provisorische Verfassung"

Dieser Satz ist nicht zutreffend. Das GG ist eben keine Verfassung, da nicht vom Volke ausgehend entstanden oder wenigstens legitimiert, sondern gemäß HLKO von den Besatzungsmächten zur Schaffung einer Ordnung etc. oktroyiert, sodaß es unter keinen Umständen als Verfassung bezeichnet werden darf. Da mir aber keine passende Formulierung einfällt, ändere ich es (vorerst) nicht, in der Hoffnung, daß sich jemand des Artikels annehme.

siehe Grundgesetz (Allgemein). Gruß! --Polylux 18:07, 10. Feb. 2009 (CET)
Hallo! Ja, da hast Du recht. Aber welche Umschreibung würde denn nun besser passen? Mir fällt da auch nix ein. Gruß --Rauhreif 18:08, 10. Feb. 2009 (CET)