Diskussion:Haßsprache

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Ursprünglicher Autor: siehe hier / Ursprüngliche Diskussion: siehe hier

Bitte sowas immer von einem Administratoren verschieben lassen. Sonst weiß später keiner mehr, wer der oder die Autoren waren, weil die Versionsgeschichte fehlt. --Thore 18:22, 3. Lenzing (März) 2017 (CET)

Gesetzgebung, Rechtsprechung, Psychologie

Leider kann ich das jetzt nicht überarbeiten. Im Artikel fehlt jede Angabe zu gesetzlichen Grundlagen. In der BRD ist dies § 130 StGB (Volksverhetzung). Es gibt also sehr wohl Gesetze zu Haßsprache (»hate speech«), und diese Gesetze werden permanent ausgeweitet. Zugleich wird die Willkürsphäre (der Graubereich jenseits der juristischen Definition) absichtsvoll und eigens erweitert; das ist ein davon unabhängig zu behandelnder Sachverhalt.

Dann fehlt im Artikel jede Angabe zu dem grundsätzlichen Problem, daß Haß eine der fünf oder sieben elementaren Emotionen ist und kein Gesetzgeber Emotionen, die Teil der menschlichen Natur sind, verbieten kann. (Tut er es dennoch, stellen sich andere fundamentale rechtsphilosophische Probleme ein, die eine derartige Sanktionierung des Natürlichen hervorruft.)

Ich wertschätze die Vorarbeit, aber in dieser Form ist der Artikel zu dünn (gerade auch angesichts des Umstandes, daß die Zeitungen voll von Berichten sind, wer alles mit diesen Bestimmungen eingeschüchtert, angeklagt und um seine Brotarbeit gebracht wird)...

~ CodexThelema 17:50, 3. Lenzing (März) 2017 (CET)

Der Autor hatte auf der bisherigen Diskussionsseite angemerkt, das noch sukzessive auszubauen (hier). War aber nicht mehr einsehbar gewesen. --Thore 18:33, 3. Lenzing (März) 2017 (CET)