Diskussion:Herudek, Tim

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Name

Bei Tim Laumeyer handelt es sich anscheinend um ein Pseudonym von Tim Herudek,[1][2] wollen wir den Artikel nach Echtnamen auslagern oder soll der Echtname auf das Pseudonym verweisen? MkG --Widerstandberlinnord 11:48, 7. Feb. 2011 (CET)

Ich schlage mal vor, den echten Namen zu verwenden, während im Artikel beide Namen genannt werden. Ich mach das mal eben. --Thore 13:58, 7. Feb. 2011 (CET)
Wobei ich mich gerade frage: Gehört "Lars" nun zum Pseudonym? --Thore 14:02, 7. Feb. 2011 (CET)
Ich habe nichts mit Lars gefunden! Deshalb wollte ich auch erst Franziskas Antwort abwarten... MkG --Widerstandberlinnord 14:06, 7. Feb. 2011 (CET)
Kann als Tim Herudek laufen!--Gruß, Franziska Knuppe 20:14, 7. Feb. 2011 (CET)

Gehört Lars nun zum Pseudonym? Denn über Suchmaschinen ist mit Lars nichts zu finden. MkG --Widerstandberlinnord 18:54, 8. Feb. 2011 (CET)

Er nannte sich einst Tim Laumeyer und Lars Laumeyer.--Gruß, Franziska Knuppe 19:23, 8. Feb. 2011 (CET)

Vielleicht hat Tim Lars Laumeyer seinen Freund geheiratet und ist jetzt Tim Herudek.--Gruß, Franziska Knuppe 19:39, 8. Feb. 2011 (CET)

Also bei Laumeyer handelt es sich definitiv um das Pseudonym[3][4] Herudek´s. Gruß --Svea 22:48, 7. Brachet (Juni) 2012 (CEST)

Adresse

» Tim Herudek (Antifaschistische. Linke Berlin), Tim.Herudek@die-linke.de, 030 24009 481 « aus dem Netz.--Franziska Knuppe 21:18, 18. Hartung (Januar) 2013 (CET)

Person (erl.)

Ist Tim H. besagter: [[Benutzer:Svea/Ablage/Tim H.]]? Er wäre nach derzeitigem Alter also 36. Gruß --Svea 21:26, 18. Hartung (Januar) 2013 (CET)

in der „taz“ gibt es eine Altersangabe.--Franziska Knuppe 21:41, 18. Hartung (Januar) 2013 (CET)
Das Alter nannte ich oben bereits, meine Intention war eine andere. Gruß --Svea 21:44, 18. Hartung (Januar) 2013 (CET)
Er ist es, ich füge es jetzt hinzu. - Großteil war schon drin. Gruß --Svea 17:52, 29. Gilbhart (Oktober) 2015 (CET)

Gerichtsverfahren

"(...) wurde er von einem Schöffengericht im Januar 2013 (...) verurteilt. Im August 2017 bestätigte das Oberlandesgericht Dresden den im Januar 2017 erfolgten Freispruch."

Dies klingt beim Lesen auf den ersten Blick widersprüchlich. Könnte dies jemand etwas verständlicher darstellen? Waren es drei Instanzen, d.h. erst Verurteilung, dann Freispruch in der Berufungsinstanz, dann Aufrechterhaltung des Freispruchs in der Revisionsinstanz? --W. Kulturkampf 20:55, 28. Gilbhart (Oktober) 2017 (CEST)

Fußnoten

  1. http://www.das-geht-besser.dgb.de/news/statements
  2. Schriftführung: Tim HerudekNW-Berlin, 1. Januar 2006
  3. 96-book.png PDF Verfassungsschutzbericht Berlin 2011, 2012, S. 212
  4. Ein Pseudonym für den Verfassungsschutz, die tageszeitung, 10. September 2014