Diskussion:Münch, Hans/Archiv/2014

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Geistige Verfassung des Zeitzeugen

Im Artikel steht gegenwärtig die Formulierung:

»[...] im September 1998 veröffentlichte der Jude Bruno Schirra in der Propagandapostille ›Der Spiegel‹ ein Gespräch mit dem an der Alzheimer-Krankheit leidenden Münch, das er im Jahr zuvor mit dem dann 86-Jährigen geführt hatte.«

Soweit ich die Filmdokumente und Quellen selber kenne, ist diese Einschätzung verkehrt. Bei der Alzheimer-Erkrankung handelt es sich um eine besonders schwere Verlaufsform (oft schon bei Patienten mit Anfang 50) des Gedächtnisverlusts. Alzheimer führt in den typischen Fällen zu einer alsbaldigen Auslöschung der Persönlichkeit und einer völligen Unfähigkeit des Patienten, über sich selbst und über seine Situation Auskunft geben zu können. Außerdem gilt Morbus Alzheimer differentialdiagnostisch als schweres Leiden, das mit letzter Sicherheit nur pathologisch diagnostiziert werden kann. Die Medizin kennt eine Fülle stoffwechselbedingter, vergiftungsbedingter und infektionsbedingter Demenz-Erkrankungen. Es sollte also die Formulierung »leidet an der Alzheimer-Krankheit« aus der Ferne entweder gar nicht, oder aber nur im Falle einer klar vorliegenden Symptomatik verwendet werden. Im Falle des Arztes (oder Hygienikers) Münch liegt — auch für den Laien gut erkennbar — nun aber die (seit je immer schon häufig vorkommende) schleppende Verlaufsform der Altersdemenz vor. Der Zeitzeuge weiß sehr genau, wer er ist und in welcher Situation er spricht, er vermeidet unerwünschte Aussagen und bringt Aussagen vor, von denen er glaubt, sie seien (in der spezifischen Situation) erwünscht. Bei der schleppend verlaufenden Altersdemenz (die nicht »Alzheimer« genannt wird), wie sie hier vorliegt, können Patienten selbst in einem späten Stadium über frühere Lebensstationen auch dann noch exakt-detalliert sprechen, wenn das Kurzeitgedächtnis bereits in einer für die Umgebenden deutlich erkennbaren Weise schwer geschädigt ist. Diese Sachlage hat mit dem Alzheimer-Phänomen nichts zu tun... ~ CodexThelema 16:21, 28. Heuert (Juli) 2014 (CEST)

Es ist schon etwas länger her, seit ich das geschrieben habe, deshalb bin ich mir da nicht mehr so sicher. Aber die Information, daß er an Alzheimer leidete, stammt, so glaube ich, von Germar Rudolf, der das wiederum von Münchs Sohn erfahren haben will (Allerdings wird in dem verlinkten Text Rudolfs nichts dergleichen erwähnt. Es existiert aber noch eine weitere Schrift von ihm über Münch). Auch meine ich, daß das in Frage stehende Interview nicht gefilmt wurde und wir nur indirekt durch die Aussage Schirras davon wissen. Demnach könnte es sehr wohl sein, daß er später - nach den "Dokumentationen" - an Alzheimer erkrankt war. Aber wie gesagt, es ist schon eine Weile her und wenn Du gegenteilige Informationen hast, ändere es ruhig. Eine eventuelle Alzheimer-Erkrankung sollte aber in der Tat besser belegt sein. Herr Soundso 18:53, 28. Heuert (Juli) 2014 (CEST)

Habe zwei Nennungen der »Alzheimer-Krankheit« in »Altersdemenz« umgewandelt... ~ CodexThelema 19:00, 28. Heuert (Juli) 2014 (CEST)

Hab's gefunden: [1] (Ganz unten)
Laut der Quelle spricht Münchs Sohn Dirk Münch 1998 von einer zunehmenden geistigen Konzentrationsschwäche. In der Tageszeitung Roßhaupten vom 19.10.2001 soll es dann aber auf Seite 11 geheißen haben: „Münch, der in Roßhaupten (Ostallgäu) lebt, leidet an Alzheimer, was ihn vor einer Strafe bewahrte.“ Das deutet darauf hin, daß die Erkrankung offiziell anerkannt war. Herr Soundso 19:05, 28. Heuert (Juli) 2014 (CEST)

Sehr guter und auch wichtiger Quellenfund. Ändert aber nichts daran, daß

  • auch Juristen (und dergleichen) den Ausdruck »Alzheimer-Erkrankung« laienhaft (und falsch) verwenden, und
  • Rudolf 1997 auf einen zwar herumschusselnden, aber dennoch wachen, schlagfertigen und berechnend sich äußernden Zeitzeugen traf.

Ich bitte darum, die (im publizistischen Konfliktfall) unangreifbarere Formulierung »Altersdemenz« vorerst im Artikel zu belassen...

~ CodexThelema 19:36, 28. Heuert (Juli) 2014 (CEST)