Diskussion:Nürnberger Tribunal/Archiv/2008

Aus Metapedia
Wechseln zu: Navigation, Suche
Diese Seite ist ein Archiv. Sie enthält abgeschlossene Diskussionen und sollte nicht mehr geändert werden. Wenn du ein archiviertes Thema wieder aufgreifen willst, benutze bitte die aktuelle Diskussionsseite und verweise auf den entsprechenden Abschnitt dieser Archivseite.

Alfred Rosenberg

Habe Alfred Rosenberg von der Anklage-Kategorie von "Für die „Verbrechen“ in den (ehemals) besetzten Gebieten" in "Für die nationalsozialistische Propaganda" verschoben. Dies schien mir der Schwerpunkt der Anklage bzw. des Siegertribunals gegen ihn als Ideologen gewesen zu sein. Wie der VS-Chefankläger Robert H. ("Jacobson") Jackson charakterisierte: "(...) der geistige Priester der »Herrenrasse«, der die Lehre des Hasses schuf, die den Anstoß zur Vernichtung des Judentums gab (...)"

Nürnberger Nachfolgeprozesse

Das sind nur 11 Prozesse. Da fehlt der 12. Prozess, Parsifal! --Rauhreif 23:31, 15. Aug. 2008 (CEST)

stimmt, Flüchtigkeitsfehler

--Parsifal 16:10, 16. Aug. 2008 (CEST)

Massive Einschüchterung von Entlastungszeugen

Entlastungszeugen ließen sich ebenso leicht einschüchtern oder ausschalten, wie Belastungszeugen zu den gewünschten Erklärungen veranlaßt werden konnten. Die "Prozeßordnung", nach der die Anklagebehörden vorzugehen pflegten, tat ein übriges.

Doch ein ernstliches Problem der Entlastungszeugen, die das Vorbringen der Anklage hätte gefährden können, gab es überhaupt nicht. Dafür hatte nicht nur die in aller Welt gegen die Angeklagten in Bausch und Bogen ausgelöste Haß- und Hetzpropaganda gesorgt, nicht nur die planmäßig erzeugte Angstpsychose, sondern auch die Maßnahmen, die tatsächlich gegen Entlastungszeugen getroffen wurden. Was sich in dieser Beziehung abspielte, sei nur an Hand einiger Beispiele aus dem Rahmen eines einzigen Verfahrens, des Ärzteprozesses, veranschaulicht.

Die Ehefrau des Ministers H. Göring wurde während des Nürnberger „Schauprozesses“ im Gefängnis Straubing in „Schutzhaft“ genommen; insbesondere um ihrem Mann keinerlei Unterlagen zukommen lassen zu können.

Daß Entlastungszeugen gefesselt in den Gerichtssaal geführt wurden, war keine Seltenheit.

Daß Entlastungszeugen oftmals wochen- und monatelang im Nürnberger Gerichtsgefängnis zurückgehalten wurden, wie z.B. der für Professor Handloser erschienene Dr. Hartleben, den man nach Beendigung seiner Aussage noch 40 Tage im Gefängnis festhielt, war ein durchaus übliches Verfahren.

Der als Entlastungszeuge für den Angeklagten Hofen erschienene Paul Friedrich Dorn, ehemaliger Häftling des Konzentrationslagers Buchenwald, erklärte im Zeugenstand, daß ihm vom VVN (Verband der Verfolgten des Nazismus) schwere Repressalien angedroht worden seien, wenn er als Entlastungszeuge in einem Nürnberger Kriegsverbrecher-Prozeß auftreten würde.

Der ebenfalls für Hofen erschienene holländische Staatsangehörige Piek erklärte dem Rechtsanwalt Dr. Gawlick, dem Verteidiger von Hofen, daß ihm von einer Sekretärindes Staatsanwaltes Mr. Hardy gesagt worden sei, er dürfe auf keinen Fall für Höfen aussagen.

Der ehemalige Häftling des Konzentrationslagers Dachau, Rudi Taubmann, München, wurde von der Anklagebehörde vernommen in der Absicht, ihn als Belastungszeugen gegen Professor Beiglböck zu rufen. Als er sich dazu als nicht geeignet erwies, wurde er von einer amerikanischen Angehörigen der Staatsanwaltschaft aufgesucht, die ihn gegen Versprechen von Kleidern und Möbelstücken darauf verpflichten wollte, keinem deutschen Anwalt darüber irgendwelche Aussagen zu machen.

Der als Zeuge für Handloser aufgerufene Dr. B. S. wurde unmittelbar nach seiner Zeugenaussage und im direkten Zusammenhang damit aus seiner Stellung als Abteilungsleiter am Hygienischen Institut einer westdeutschen Universität suspendiert.

Als der Schweizer Universitätsprofessor Iselin aus Basel ein günstiges Gutachten für den angeklagten Professor Gebhardt abgegeben hatte, wurde die Staatsanwaltschaft dagegen beim Rektorat der Universität Basel vorstellig, worauf sich Professor Iselin für sein Verhalten zu rechtfertigen hatte.

In den Fällen gegen Schröder und Becker-Freyseng war der Verteidigung als Entlastungszeuge der Berliner Professor Dr. Eugen Haagen bewilligt worden. Plötzlich war Haagen aus Berlin verschwunden. Er konnte erst Monate später in Händen eines französischen Gerichtes festgestellt und dann nach Nürnberg gebracht werden. Dieses verspätete Eintreffen Haagens hatte zur Folge, daß er bei der Abwicklung des Falles Schröder nicht rechtzeitig gerufen werden konnte, vor allem aber, daß seine Aussagen fehlten, um zahlreiche Belastungszeugen der Anklagebehörde gegen Schröder, Rose und Becker-Freyseng der Unwahrheit zu überführen, so unter anderem die Belastungszeugen Edith Schmidt, Grandjän usw.

Es stellte sich heraus, daß Haagen im amerikanischen Sektor Berlins durch englische Sicherheitspolizei verhaftet und nach Verhör durch amerikanische Dienststellen an Frankreich ausgeliefert worden war. Die amerikanische Anklagebehörde hatte also volle Kenntnis, wo sich Haagen während der ganzen Zeit aufhielt. Da jedoch vorausgesetzt werden mußte, daß seine Aussagen die Unwahrheit wichtiger Belastungszeugen feststellen würden, wurde sein Aufenthalt vor Gericht und der deutschen Verteidigung geheimgehalten, obwohl die Anklagebehörde dauernd auf Haagens Tätigkeit als ein schwer belastendes Moment gegen die Angeklagten Schröder, Rose und Becker-Freyseng hinwies.

In einem anderen Falle, gegen Professor Gebhardt, hatten zwei Zeuginnen entlastend ausgesagt, nämlich Frau Dr. med. Lange-Valdez und eine polnische Staatsangehörige. Auf die Benachrichtigung und den Druck der Anklagebehörde wurden beide in Berlin wohnhaften Zeuginnen durch den VVN bedroht und von weiteren entlastenden Aussagen zurückgehalten.

Im Falle Sievers war einer der wichtigsten Entlastungszeugen der Zeuge Feix. Die Verteidigung stellte seinen Aufenthalt im Ausland fest und hatte bereits seine Zusage, als Entlastungszeuge für Sievers zu erscheinen, als ein amerikanischer Offizier bei Feix erschien mit der Frage, ob er bereit sei, als freiwilliger Zeuge mit nach Nürnberg zu kommen. Feix folgte dieser Aufforderung und suchte am Vormittag seines Eintreffens sofort die Verteidigung auf. Am Mittag des gleichen Tages bereits teilte er der Verteidigung mit, daß es ihm von der Anklage verboten sei, mit der Verteidigung zu sprechen. Er wurde dann durch die Anklagebehörde bevorzugt untergebracht und verpflegt. Auf Beschwerde wurde der Verteidigung mitgeteilt, daß ihr der Zeuge zu gegebener Zeit zur Verfügung stehen würde.

Es vergingen Wochen, ohne daß die Verteidigung etwas über Feix erfuhr. Schließlich erfolgte auf die wiederholten Nachfragen der Verteidigung die Mitteilung, Feix habe mit angeblich unbekanntem Ziel Nürnberg verlassen. Nach Monaten erst konnte festgestellt werden, daß Feix infolge seiner Weigerung als Belastungszeuge gegen Sievers aufzutreten, selbst inhaftiert worden war, um so nicht mehr erreichbar zu sein. Derartige und ähnliche Vorkommnisse bedingten, daß zahlreiche Entlastungszeugen aus Furcht vor politischer oder wirtschaftlicher Verfolgung überhaupt nicht in Erscheinung treten konnten, während es anderen zum Teil direkt verboten wurde.

Als Beispiele dafür seien — ebenfalls aus dem Komplex des Ärzteprozesses — nur folgende Fälle angeführt:

Der Ordinarius für Physiologie der Universität Zürich, Schweiz, der weltbekannte Forscher Professor Dr. Emil Abderhalden, schrieb dem Verteidiger von Becker-Freyseng, daß er es nicht wagen könne, sein entlastendes Gutachten über den Seewasserversuch durch einen Schweizer Notar beglaubigen zu lassen, aus Furcht, sonst erheblichen Schwierigkeiten ausgesetzt zu sein.

Im Januar 1948 verhinderte auf Grund seiner dienstlichen Eigenschaft der Dekan der medizinischen Fakultät einer süddeutschen Universität, Professor Dr. H. H., daß der Professor für Physiologische Chemie, Dr. K., ein Gutachten über den Seewasserversuch abgab, mit der Begründung, daß diese Fragen nicht in das Gebiet des physiologischen Chemikers gehörten. Umgekehrt hatte der Belastungszeuge der Anklage, der amerikanische Professor Dr. Ivy, erklärt, daß dieser Versuch überhaupt nur von einem physiologischen Chemiker beurteilt werden könne. Professor K. war von sich aus zur Erstattung eines entlastenden Gutachtens bereit gewesen. In zahlreichen anderen Fällen, in denen wichtige Entlastungszeugen von den Verteidigern der Angeklagten beantragt worden waren, wurde ihre Hinzuziehung entweder vom Gericht abgelehnt oder aber, wenn sie in einzelnen Fällen bewilligt worden waren, ihr Erscheinen auf andere Weise oftmals verhindert.

So wurde der neutrale Sachverständige, der international bekannte Professor Dr. Blanc, Marocco, Institut Pasteur, nicht bewilligt, obwohl er sich bereit erklärt hatte, zur Aussage nach Nürnberg zu kommen. Durch das Nichterscheinen von Professor Blanc wurde im Fall Rose anscheinend belastendes Material allein durch völlig unsachkundige Laien vorgebracht, während ein neutraler, sachverständiger Zeuge den wahren Tatbestand hätte sofort aufklären können.

Zum gleichen Fragenkomplex hatte die Staatsanwaltschaft zweimal den französischen Forscher Professor Legroux vom Institut Pasteur, Paris, als Sachverständigen zu sich geholt. Nachdem er jedoch der Anklagebehörde die wissenschaftliche Richtigkeit der von Rose und dem Zeugen, Professor Haagen, gemachten Angaben bestätigen mußte, verhinderte die Staatsanwaltschaft sein Erscheinen im Zeugenstuhl.

Für den Angeklagten Mrugowsky war vom Gericht auf Antrag der Verteidigung der Zeuge Dr. Murthum, der sich als Gefangener im Lager Dachau befand, bewilligt worden. Zwei deutschen Anwälten wurde jedoch in Dachau von der amerikanischen Lagerkommandantur die offizielle Mitteilung gegeben, Murthum befände sich nicht in Dachau. Als er einige Zeit später auf erneuten Antrag der Verteidigung denn doch nach Nürnberg gebracht wurde, bestätigte er, daß er sich in Dachau befand, als den deutschen Anwälten von amtlicher amerikanischer Seite das Gegenteil mitgeteilt worden war.

Quelle: Friedrich Oscar - "Über Galgen wächst kein Gras", S.85ff

Entlastungszeugen liefen besonders in den Nürnberger Prozessen Gefahr, von dem Verein der Verfolgten des Nazi-regimes (VVN) unter Druck gesetzt zu werden. Auch von offiziellen Behörden wurden Entlastungszeugen behindert. So wurde zum Beispiell dem französischen Prof. P. Rassinier, ehemaligem Mitglied der Résistance und KZ-Häftling, die Einreise nach Deutschland verwehrt, wo er im Franfurter Auschwitz-Prozeß für die Verteidigung aussagen wollte.


Mach den Artikel nicht zu voll. Vom Umfang her ist das völlig ausreichend. Unterthemen müssen dann in ihrer näheren Erläuterung ausgelagert werden. Gruß --Rauhreif 17:02, 20. Dez. 2008 (CET)

Das ist richtig, deshalb habe ich es erstmal hier gelagert. Die Personengalerie macht den Artikel aber unnötig lang. --Waldgänger 17:55, 20. Dez. 2008 (CET)

Na unnötig nicht, sondern nötig! Abgesehen davon: Stünde an Stelle der Bilder Text, würde sich den Artikel niemand mehr durchlesen. Gruß --Rauhreif 18:05, 20. Dez. 2008 (CET)

Nee, von den Bildern hat der an Fakten interessierte Leser gar nichts. Natürlich muß der Artikel gut gegliedert sein. --Waldgänger 18:11, 20. Dez. 2008 (CET)

Aber sicher hat der an den Fakten interessierte Leser von den Bildern was. Weil dadurch das ganze Geschreibsel erst im Wortsinne ein Gesicht bekommt. Gruß --Rauhreif 18:21, 20. Dez. 2008 (CET)
Die Opfer bekommen ein Gesicht, schon klar. In meinen Augen ist das Effekthascherei. Die Bilder sind in den verlinkten Personenartikeln gut aufgehoben. Der Artikel braucht mehr Informationen, vor allem strukturierter. --Waldgänger 18:26, 20. Dez. 2008 (CET)
Es geht hier um die Ermordung der letzten deutschen Regierung und nicht um "Effekthascherei". Mehr Text liest sich keiner durch. Im höchsten Falle noch einen kurzen Absatz zu den besonderen Umständen. Alles andere wäre nur Text-Füllmasse ohne Sinn und ohne "Effekt"! Gruß --Rauhreif 18:31, 20. Dez. 2008 (CET)