Diskussion:Nürnberger Tribunal/Archiv/2018

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Verfallsdauer der Urteile

Der Artikel 26 des Londoner Statuts schrieb fest, daß die Urteile der Nürnberger Prozesse endgültig und auch nicht anfechtbar sind. Diesen Artikel mißachtend wurde bei der Vereinigung der DDR und BRD mit den Alliierten (m. E.) vertraglich vereinbart, daß die erweiterte BRD auch alliierte Beschlüsse, Verordnungen und Gesetze ändern, streichen oder aufheben kann. Die Urteile der Nürnberger Prozesse und anderer Folgeprozesse könnten somit abgeändert werden.

Zumindest bisher blieben sie aber genau so, wie sie gefällt wurden. --Ariovist 18:13, 3. Hartung (Januar) 2018 (CET)

Naja, Alfred Jodl z.B. wurde halbwegs posthum rehabilitiert...--Wilhelm Schmitz 09:05, 4. Hartung (Januar) 2018 (CET)