Diskussion:Rechtslage der Bundesrepublik Deutschland/Archiv/2012

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So, es gibt ja mittlerweile ein Urteil des IGH im Streit zwischen der BRD und Italien/Griechenland (Februar 2012). Es gibt aber keinerlei deutsche Übersetzung - nur englisch und französisch, daher ist es erst mal schwer, das artikelmäßig hier unterzubringen, da man bei der Übersetzung natürlich genau sein muß. Im Weltnetz gibt es schon länger wieder wilde Interpretationen, die mir alle ziemlich verfehlt vorkommen. Meiner Meinung nach sagt das Urteil überhaupt nichts über den BRD-Status aus, auch wenn Herr Westerwelle das Urteil feiert, da nun Rechtssicherheit herrsche. Offensichtlich hat Italien nur verloren, weil es Klagen an italienischen Gerichten von Privatpersonen gegen die BRD zugelassen hat.


1. On 23 December 2008, the Federal Republic of Germany (hereinafter “Germany”) filed in the Registry of the Court an Application instituting proceedings against the Italian Republic (hereinafter “Italy”) in respect of a dispute originating in “violations of obligations under international law” allegedly committed by Italy through its judicial practice “in that it has failed to respect the jurisdictional immunity which . . . Germany enjoys under international law”. Also die BRD, die es ja gar nicht mehr geben sollte nach dem Zwei-plus-Vier-Vertrag, sondern Vereintes Deutschland sein müßte, ist bei der UNO ja nur noch als Germany eingetragen und wird hier auch wohl dank US-Duldung als Germany benannt.


“… der Gerichtshof stellt erstens fest mit zwölf zu drei Stimmen, dass die Republik Italien ihre Verpflichtung missachtet hat, die Immunität zu respektieren, welche die Bundesrepublik (von) Deutschland unter Völkerrecht genießt, indem sie Zivilklagen gegen die BRD angestrengt hat, die Brüchen von humanitärem Völkerrecht durch das Deutsche Reich in den Jahren zwischen 1943 und 1945 zu Grunde liegen;

Normalerweise besitzen souveräne Staaten Immunität; die BRD genießt offensichtlich nur dank ihrer Vasallendienste Immunität. Bezeichnenderweise reden die Amis immer von sovereign immunity , immunity of sovereign state oder state immunity. Interessant ist dazu auch der FSIA von 1976, der festlegt, wer oder was nach VS-Gnaden überhaupt staatliche Immunität für sich beanspruchen kann. 2006 scheiterte übrigens die Klage eines deutschstämmigen Amis vor VS-Gerichten, der sich weigerte an die BRD seine Steuerschulden zu bezahlen, weil er in der BRD keinen Staat sieht und daher seine Zahlung verweigerte, da die VSA der BRD Immunität für ihre Vasallendienste gewähren.


(2) stellt fest mit vierzehn zu einer Stimme, dass die Republik Italien ihre Verpflichtung missachtet hat, die Immunität, welche die BRD unter Völkerrecht genießt, zu respektieren, indem sie Restriktionsmaßnahmen gegen Villa Vigoni ergreift;


Dies wäre wohl ein Verstoß gegen den noch gültigen Überleitungsvertrag , Sechster Teil, wenn Italien in eigener Sache, und nicht zur Vollstreckung für Zivilpersonen Maßnahmen gegen deutsches Vermögen im Ausland durchgeführt hätte. Daher waren die Italiener wohl einfach zu dämlich. Deutsches Auslandsvermögen kann jederzeit durch Italien, nicht aber durch Italien für italienische Zivilpersonen eingesackt werden, die als Privatpersonen an italienischen Gerichten gegen die BRD klagen, da dies die Immunität nach Vökergewohnheitsrecht verletzt.

(3) stellt fest mit vierzehn zu einer Stimme, dass die Republik Italien ihre Verpflichtung missachtet hat, die Immunität, welche die BRD unter Völkerrecht genießt, zu respektieren, indem sie in Italien einklagbare Beschlüsse von griechischen Gerichten anmeldet, die Brüchen von humanitärem Völkerrecht durch das Deutsche Reich in Griechenland zu Grunde liegen;

Hier ist auch nur das Problem, daß Italien Klagen von Einzelpersonen zugelassen hat, die so nicht durch den IGH gedeckt sind. Daher folgt dann auch noch Punkt 4 (mein persönlicher Liebling:-)

(4) stellt fest mit vierzehn zu einer Stimme, dass die Republik Italien unter Verfügung von angemessener Gesetzgebung oder durch Verlegung auf andere Verfahren ihrer Wahl, sicherstellen muss, dass die Beschlüsse ihrer Gerichte und jene anderer Autoritäten der Rechtsprechung, die die Immunität verletzt, welche die BRD unter Völkerrecht genießt, in ihrer Wirkung erlöschen lässt;

(5) lehnt einhellig ab alle anderen Eingaben, die von der Bundesrepublik (von) Deutschland vorgetragen wurden. (…)”

Ergebnis: Die Italiener waren schlicht zu dämlich. Die BRD hat Italien verklagt, weil Italien Klagen von Zivilpersonen gegen die BRD zugelassen hat (Punkt 1). Stellt Italien selber Ansprüche und gibt diese dann an die Zivilpersonen weiter hätten sie dank Überleitungsvertrag Sechster Teil, Artikel 3, die Villa Vigoni wohl im Sack gehabt. Daher der wohlwollende Hinweis des IGH an Italien (nicht an die italienischen Zivilpersonen!) auf “Verlegung auf andere Verfahren ihrer Wahl”. Ansonsten ist dank Punkt 5 alles, was die BRD erzählt, sowieso irrelevant. Wer sich die Pressemeldung zum Urteil selber durchlesen möchte: [1] Gruß--Schakal 19:45, 2. Launing (April) 2012 (CEST)

Adolf Hitler - Ich glaube an kein Recht in der Welt.jpg

Da gab es doch letztens den Fall, daß der Italiener keine Gelder an die BRD-Bundesbahn abführen wollte. Ich weiß gar nicht, was daraus geworden ist, denn das wäre ja dann keine Zivilperson, sondern das war direkt der Staat. Aber wie auch immer: Der Deutsche sollte endlich aufhören, mit irgendwelchen Zetteln und "Urteilen" von sonstwem herumzuwedeln. Darüber lacht spätestens seit 1918 die ganze Welt! Was uns allein hilft, ist die nackte Gewalt! Was zählt, ist allein das Recht des Stärkeren. Das machen die VSA jedenfalls seit 100 Jahren vor und das klappt immer. Und das ALLEIN klappt! Wir sind seit 1918 dermaßen bestohlen und betrogen worden, daß es mal langsam dämmern muß, was sich allein durchsetzt: Gewalt, Diebstahl, Vertreibung, Völkermord, Gebietsraub. Alles andere ist nur Affentheater, um den Deutschen stillzuhalten, damit der deutsche Trottel immer weiter ausgeplündert werden kann. Es gibt kein "Recht". Nur wer stark ist, hat das Recht! Gruß Rauhreif 22:35, 2. Launing (April) 2012 (CEST)

Du hast wohl beim Honigmann zu viel in dieser Gegend herumgeschnüffelt [2] . Da hat jemand auch die Schnauze von der Hinhaltetaktik voll gehabt Revisionist 06:26, 3. Launing (April) 2012 (CEST)

@Rauhreif: Hier die Antwort der BRD-Regierung. Wenn Du Dir die Mühe machst es zu lesen (Großschrift ist die Antwort der BRD-Regierung) lernt man was es heißt, in einem souveränen Staat zu leben. Punkt 6, Antwort der BRD-Regierung: Der völkerrechtliche Grundsatz der Staatenimmunität steht nicht im Widerspruch zum Handeln des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen nach der Charta der Vereinten Nationen. Noch Fragen? Hier der ganze Text [3]

Absolute Zustimmung dem Autoren dort. Aber damit keine falschen Schlüsse aufkommen: Ich bin das nicht. Ich schreibe nicht beim Honigmann. Dafür habe ich gar keine Zeit. Schön ist aber, daß sich diese Erkenntnis offenbar langsam auch anderswo durchzusetzen scheint. Gruß Rauhreif 14:11, 3. Launing (April) 2012 (CEST)

Ja, gerade der Italiener muß das Maul besonders weit aufreißen. Hat er doch den Rachen nie voll genug bekommen. Nicht nur, daß bis heute ein Teil Deutschlands italienisch annektiert ist, sondern gerade Italien hat reihum alle anderen Völker überfallen. Und wir mußten dann jedesmal die Karre aus der Scheiße ziehen. Ohne Italien hätten wir den Krieg gewonnen, so sieht das aus! Aber das kommt alles auf die lange Liste und eines Tages ist auch Italien dran, wenn abgerechnet wird! Dann ist nichts vergessen! Gruß Rauhreif 22:01, 3. Launing (April) 2012 (CEST)