Diskussion:Reichsadler

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Während die NSDAP von den alliierten Siegermächen verboten und "aufgelöst" wurde, besteht das deutsche Reich bis heute fort und ist somit auch in der Darstellung mit seinem gültigen Symbol zulässig.

Auch nach BRD-"Recht"? Ich dachte, es wäre ein "verfassungs"-feindliches Kennzeichen.

Nein, der Reichsadler mit Hakenkreuz ist das Symbol unseres Staates. Verboten von den Siegermächten wurde die NSDAP und nicht das deutsche Reich. Somit ist zwar der NSDAP-Adler ein Grundgesetzfeindliches Kennzeichen. Das Hoheitszeichen des deutschen Reiches ist jedoch ein gültiges Hoheitszeichen. Sonst könnten ja auch Dokumente (Besitzurkunden, Geburtsurkunden o.ä.) die mit einem solchen Siegel versehen sind, nirgends vorgezeigt werden! Eine gute Erläuterung findest Du hier: [1] Gruß --Rauhreif 12:54, 11. Feb. 2011 (CET)

Add: Es gab da mal eine Prozess. Da hatte jemand einem Polizisten eine Kennkarte (Ausweis) des deutschen Reiches gezeigt mit unserem Hoheitszeichen. Der Mann wurde natürlich freigesprochen, weil er sich ausweisen kann, womit er will und Kennkarten des deutschen Reiches sind gültige Dokumente. Gruß --Rauhreif 12:56, 11. Feb. 2011 (CET)

Hier steht was dazu: [2] Gruß --Rauhreif 12:57, 11. Feb. 2011 (CET)

Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: /bin/bash: convert: command not found

Sobald ich eine SVG-Version des Parteiadlers erzeugt habe, werde ich die beiden ersetzten. -- Herr Soundso 23:20, 17. Apr. 2011 (CEST)

Hauptbild

Das ist ja mal ein originelles und schönes Hauptbild. Nicht immer nur 2D. --Thore 13:49, 24. Nebelung (November) 2017 (CET)

Absolut! — Hyperboreer 13:52, 24. Nebelung (November) 2017 (CET)