Diskussion:Reichsbürgergesetz/Archiv/2017

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Überarbeitung vom 13.1.2017

Der Artikel mußte aufgrund des Themas und der vorgefundenen Struktur „in einem Guß“ überarbeitet werden. Dementsprechend konnten einzelne Textentnahmen ausnahmsweise nicht vorher zur Diskussion gestellt werden, sondern werden jetzt nachträglich angeführt:

1. Der Abschnitt Staatsangehörigkeit und Staatsbürgerschaft wurde als verzichtbar entfernt. Er war vermutlich eine vorläufige Lösung, um dem Reichsbürgergesetz erst einmal den Rahmen zu geben. Dies ist jetzt nicht mehr erforderlich, da der Artikel Deutsche Staatsangehörigkeit in seiner seit kurzem überarbeiteten und erweiterten Fassung Staatsangehörigkeitsfragen behandelt. Das hier im Artikel zu behandelnde Reichsbürgergesetz betrifft („nur“) eine besondere Regelung für Deutschblütige, nicht aber allgemeine Staatsangehörigkeitsfragen.

2. Der Abschnitt Völkerrecht wurde entnommen. Die Ausführungen stehen nicht im Zusammenhang mit dem Reichsbürgergesetz. Näher: Hinsichtlich der Auslieferung beider dort erwähnter Personen (John Demjanjuk und Gary Lauck) an die BRD werden lediglich Spekulationen („offenbar“) geäußert. Die Auslieferung braucht überhaupt nichts mit Staatsangehörigkeitsfragen zu tun gehabt zu haben, jedenfalls waren beide Personen keine Reichsbürger, so daß die Behandlung des Themas auf jeden Fall unter „Reichsbürgergesetz“ unglücklich plaziert war.

3. Die Ausführungen unter dem bisherigen Abschnitt Drittes Reich blieben substantiell erhalten und sind in der Überarbeitung erfaßt.

4. Das – auch überlange – Zitat eines Netztagebuchschreibers wurde als unhaltbar entfernt. Es ist aus sich heraus nicht verständlich, sondern enthält gewagte privatwissenschaftliche Postulate, die nicht begründet werden, beispielsweise: „Die BRiD (...) basiert (...) eindeutig auf dem Handelsrecht.“ Oder: „BRiD-Personal ist völkerrechtlich betrachtet nämlich de facto ›staatenlos‹“. „Staatenlos“ ist ein Rechtsbegriff und kein Ausdruck der Umgangssprache. Geht man – wie die einschlägigen Artikel in Metapedia – davon aus, daß das Deutsche Reich als Staat (wenn auch derzeit handlungsunfähig) weiterbesteht, ist grundsätzlich kein Deutscher staatenlos, sondern gehört ebendiesem Reich als Staatsangehöriger bzw. Reichsbürger an.

--Stabsdienst 21:48, 13. Hartung (Januar) 2017 (CET)

Das nun nur noch unter der Fußnote Nr. 2 Angeführte sollte aber wie bislang im Artikel erscheinen, das ist doch eine elementare Information mit zudem im Zusammenhang wichtigen internen Verweisen. --Thore 22:05, 13. Hartung (Januar) 2017 (CET)
Einverstanden, so geändert. --Stabsdienst 22:27, 13. Hartung (Januar) 2017 (CET)