Diskussion:Schuster, Josef/Archiv/2016

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Hallo, folgendes zum Artikel:

„Im Dezember 2014 zeigte sich Schuster als Feind der jedermann grundgesetzlich garantierten Meinungs- und Redefreiheit, indem er die Bewegung PEGIDA (Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes) öffentlich verdächtigte und ihre Mitglieder herabsetzte.“

Diese Ausführungen sind m.M. nach falsch, weil die angebliche Meinungsfreiheit stets durch allgemeine Gesetze beschränkt oder aufgehoben werden kann (Art. 5, Abs. 2). Man sollte sich da nicht auf das GG berufen (nur als Zeichen der Fremdherrschaft). Die Meinungsfreiheit ist NICHT im GG garantiert.--Westwall 18:03, 5. Brachet (Juni) 2016 (CEST)

Diese falschen Ausführungen können geändert oder gelöscht werden.--Franziska Knuppe 19:27, 5. Brachet (Juni) 2016 (CEST)

Doch ist sie, allerdings vom BRD-Höchstgericht unter Rechtsbeugung „außer Kraft gesetzt“. Sprich gegenwärtig finden rechtswidrige Unterbindungen/Kriminalisierung von Meinungsäußerungen statt, insbesondere beim Holothema bzw. angebliche Verbrechen im Dritten Reich. — --Wehrkraftverstaerker 19:46, 5. Brachet (Juni) 2016 (CEST)

Die in Frage gestellte Aussage trifft zu. Daß die Meinungsfreiheit nur innerhalb bestimmter Grenzen gilt, macht ihre Einschränkung aus. Das gilt ja auch für andere Grundrechte. Garantiert ist sie aber im Grundgesetz – wenn sich die Behörden und die Rechtsprechung auch nur willkürlich daran halten. Ausgesagt werden soll mit dem Satz eigentlich, daß Schuster als Systemvertreter und Lobbyfunktionär anderen das absprechen will, was er selbst in Anspruch nimmt. Anders gesagt: Sie respektieren nicht die klar verbrieften Rechte Anderer; wenn es ihnen nicht in den Kram paßt, pfeifen sie auf die Einhaltung des Grundgesetzes. --Stabsdienst 22:56, 5. Brachet (Juni) 2016 (CEST)