Diskussion:Sudholt, Gert

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Dr. Gert Sudholt verurteilt

Zensur und Willkür ohne Ende

[„Deutschland-Schrift für neue Ordnung”, 32. Jahrgang, Folge 1/2-1999] R.-J. Eibicht

14. Januar 1999: Der Verleger und promovierte Historiker, Dr. phil Gert Sudholt, Inhaber der Verlage VGB und Druffel, wurde wegen „Volksverhetzung” durch den Vertrieb zweier Bücher (Gregory Douglas: Geheimakte Gestapo-Müller, Band 2, und Harry Zweifel: Uns trifft keine Schuld) zu 4 Monaten Gefängnis mit 3jähriger Bewährung und zu 4.000 DM Geldstrafe verurteilt. Ein national und rechtsstaatlich würdeloses Schauspiel und Urteil, wo es im Kern doch um die persönliche und politische Freiheit, die Meinungsfreiheit und die Freiheit von Wort und Schrift, die Freiheit der wissenschaftlichen Auseinandersetzung, also um alles, was Demokratie erst ermöglicht, ging, aber staatlich-gerichtliche Zensur erneut obsiegte.

Der Gerichtssaal Nr. 125 des Starnberger Amtsgerichts bildete die Kulisse. Anwesend waren Richter Schleifenbaum und 2 Schöffen, die Angeklagten Dr. Sudholt und die ebenfalls angeklagte Ehefrau Linda Sudholt (als Inhaberin der Versandbuchhandlung) sowie der Verteidiger RA Richard Pemsel, der Staatsanwalt Dr. Wolf und ein Sachverständiger des „Instituts für Zeitgeschichte” in München. Unter den Pressevertretern befanden sich u.a. ein Redakteur der „Süddeutschen Zeitung” (Ausgabe Starnberger Nachrichten) und des „Münchner Merkurs”.

Ca. 20 Zuhörer und Freunde des Verlegers hatten sich eingefunden. Deutsche saßen über Deutsche zu Gericht, im fremden Interesse, im neurotischen, nahezu psychopathischen Zustand einer jahrzehntelangen Umerziehung und Vergangenheitsbewältigung, um die von den ehemaligen Siegermächten unserem Volk aufoktroyierten Geschichtsinterpretationen und die Unmündigkeit der Deutschen, ihre nationale Identitätslosigkeit, aufrecht zu erhalten.

Der Staatsanwalt versuchte mit Dutzenden von Zitaten aus den inkriminierten Büchern die Verwerflichkeit der „Volksverhetzung” und des „Antisemitismus” zu präsentieren, also darzustellen, was man alles nicht sagen, denken und schreiben dürfe, weil es unter Strafe verboten werden müsse, und der Richter, der ihm zustimmte. - Sire, geben Sie Gedankenfreiheit! - Die Zuhörer, mit Ausnahme der Medienvertreter, gingen ansonsten allesamt von der Verwerflichkeit der staatsanwaltlichen und richterlichen Ausführen aus und von dem sich anschließenden, die Bücher bundesweit verbietenden, rücksichtslosen, versessenen und verstiegenen Bevormundungsurteil. Zuvor wurde das Strafverfahren wegen des Buches „Geheimakte Gestapo-Müller” zugunsten des alleinigen Urteilsbezugs auf das Buch „Uns trifft keine Schuld” eingestellt. Die Einziehung blieb jedoch bestehen, es darf erst wieder vertrieben werden, wenn bestimmte Seiten geschwärzt oder herausgetrennt werden. Also Bevormundung par excellence!

Und dann kam der große Augenblick der Urteilsverkündung: „Im Namen des Volkes” hieß es. In diesem Moment vertrat der Richter und der Staatsanwalt das Volk; die übrigen 95% der Anwesenden vertraten diese Auffassung ganz und gar nicht! Wissen Richter und Staatsanwalt überhaupt noch, wer das Volk ist? Sollten wir mit ihnen einen Gang durch die Straßen unternehmen, damit sie das Volk kennenlernen? Und sind nicht wir das Volk? Wo war zur Zeit der Urteilsverkündung die Mehrheit des Volkes? Man dachte unwillkürlich an die Gesamtheit unseres Volkes, könnte sie darüber abstimmen, wäre eine erdrückende Mehrheit gegen derartige „Rechtssprüche”, wo die Justitia zumindest auf einem Auge wohl vollkommen erblindet ist, zur Unterdrückung der Meinungsfreiheit die Freiheit des Wortes und der Schrift, gegen Zwang und Unterdrückung, gegen Unmündigkeitserklärungen.

Zur Zeit scheint es nur noch eine Illusion zu sein, sich vorzustellen, die Freiheit des Andersdenkenden könnte auch meine Freiheit sein.

Die Autoren der beiden nun verbotenen Bücher genossen im Gerichtssaal keine Freiheit mehr, ihre Meinung wurde stigmatisiert, verfemt, ausgegegrenzt, ihre Werke wurden eingezogen, es wurde angeordnet, die gesamten Druckvorrichtungen zu vernichten. Dem Verleger wurde ein beachtlicher finanzieller Schaden zugefügt. Potentielle Leser dieser Bücher von vornherein entmündigt. Irgendwann werden wohl die eingezogenen Bücher verbrannt werden. Alles schon einmal dagewesen! Zensur und Willkür, Bücherverbote bedeuten somit nichts anderes, als daß eine Minderheit einer Mehrheit vorschreibt, was sie lesen darf und was nicht, ihr gerne auch vorschreiben möchte, was sie zu denken hat und was nicht.

Und da glaubten wir, so dachte ich mir im Hörsaal Nr. 135 des Starnberger Amtsgerichtes, wir hätten die Zeit der Bücherverbrennung, der Zensur und Willkür, der Patriotenverfolgung und der Inquisition, die Zeiten Metternichs längst überwunden. Irrtum! Die Inquisition und Metternich lassen grüßen! Sie treten heute mehr denn je die Freiheit mit Füßen. Frei geboren - und dennoch in zentralen politischen Bereichen in Ketten: die Deutschen im Jahre vor der zweiten Jahrtausendwende.

Kann dort, wo man Bücher verbietet, noch Demokratie sein? Ist das, was man als verwerflich oder unwahr ansieht, durch Verbote zu besiegen? Heißt es im Grundgesetz nicht: „Niemand darf wegen …seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden” (Art. 3 GG), oder „Die Freiheit … des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich” (Art.5 GG) und „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten… eine Zensur findet nicht statt” (Art. 5 GG)?

Und sind dies alles nicht absolut konstituierende Merkmale für eine wirklich funktionierende Demokratie, die nicht nur eine Scheindemokratie sein will? Im Gerichtsaal Nr. 125 wurden hierzu sicherlich die falschen Antworten gefunden. In wenigen Jahrzehnten wird man fassungslos vor derartigen Rückfällen in dunkelste, inquisitorische Zeiten stehen. Wehren wir uns, solange wir es überhaupt noch können!

Dr. Gert Sudholt, der in seiner erfolgreichen Verlegertätigkeit bisher rund 500 Bücher herausgegeben hat und sich somit um Volk und Vaterland und den Kampf um historische Wahrheit, Klarheit und Gerechtigkeit äußerst verdient gemacht hat, hielt ein erstrangiges Schlußwort. Er sprach u.a. mit Recht von den „Einschränkungen gesetzlicher Freiheiten in diesem Lande” und von „Gesinnungsdiktatur”. Dem ist nichts hinzuzufügen.

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