Diskussion:Urteil im Sobibor-Prozeß in Berlin vom 8. Mai 1950

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Leichenasche

Im Urteil erscheint folgende Textpassage:

»Anfangs wurden die Leichen in grosse, zuvor ausgeschaufelte Gruben - 50 mal 50 m - geworfen und mit Chlorkalk bedeckt. Da der dadurch entstehende Geruch nicht ertragbar war, wurden die Leichen im Winter 1942/1943 mit einem Bagger wieder herausgeholt und verbrannt. Die Asche wurde in Fässern gesammelt und zum Düngen der gärtnerischen und landwirtschaftlichen Anlagen des Lagers verwendet. In der Folgezeit wurden die Leichen sofort nach der Vergasung verbrannt.«

Faktisch aber brennen Leichen nicht, sondern können allenfalls mittels Brennmaterials und Brandbeschleuniger zum Brennen gebracht werden. Um vollständig zu Asche zu verbrennen, müßten große Mengen solcher Brandbeschleuniger eingesetzt werden. Dies aber würde die entstehende Asche in eine hochtoxische Substanz verwandeln, die in keinem Fall »zum Düngen der gärtnerischen und landwirtschaftlichen Anlagen des Lagers« genutzt werden könnte. Diese Quellenwiedergabe hat einen analytischen Einleitungstext verdient, den ich gegenwärtig jedoch noch nicht erstellen kann...

~ CodexThelema 19:02, 30. Wonnemond (Mai) 2014 (CEST)

Da sollte wohl nochmal nachdrücklich das Bild des – wenigstens indirekt über seinen Gemüsegarten – menschenfressenden Deutschen gefördert werden. --Thore 19:47, 30. Wonnemond (Mai) 2014 (CEST)

Ich habe die Quelle immer noch nicht komplett mit der nötigen Konzentration gelesen und auch noch keine Querbelege kontrolliert. Aber wie soll man das auch verstehen? Da heißt es, daß »im Winter«, also scheinbar bei gefrorenem Boden, »die Leichen«, also 20.000 oder 40.000 oder 60.000 Leichen, mittels Bagger ausgegraben worden sein sollen. Und dann verbrannt. Das kann nicht funktionieren. Im Fortgang des Textes steht über den Angeschuldigten:

»1. Tätigkeit als Gasmeister. Sobald ein neuer Transport von Häftlingen im Lager eingetroffen war und sich entkleidet hatte, geleitete sie der Angeklagte, der bei den Häftlingen schon als "Bademeister" bekannt war, in die als "Bad" getarnte Gaskammer. Dabei schritt er dem Zuge teils voran, teils ging er neben den Häftlingen und trieb sie mit Stockschlägen zu schnellerer Gangart an. Im Lager III bediente er dann als einziger die Gasanlage, um sie zu vernichten.«

Ja! Haltet den Dieb! Ein »Einziger« bedient eine »Gasanlage«, mittels derer (in zwei Kalendern) hunderttausende umgebracht werden... Später steht da:

»4. Vergasen von 300 jungen Mädchen. Bei einem Besuch Himmlers führte ihm der Angeklagte, angetan mit Stahlhelm und Brustschild die Vergasung von 2-300 besonders hübschen jungen Jüdinnen vor.«

Das ist die juristische Sachlichkeit, die der Sache (der Gerichtssache immerhin) gemäß ist... Sodann erfahren wir ganz nebenbei noch, daß das KL Majdanek überhaupt keine »Gasanlage« besessen habe. Gibt es einen Querbeleg zu dieser gerichtlichen Feststellung? Wird dergleichen anderswo noch einmal behauptet? Von wem? Wann? ~ Ich bin immer noch nicht in der Materie drin. Aber wie plump, wie dreist, wie legendenhaft hier mit sehr grundsätzlichen Fragen gerichtlicherseits umgegangen wird, erstaunt schon sehr. Wenn das eine Verschwörung ist (in Form einer gängigen jüdischen Rabulistik-Übung, immer das Absurd-Brutalste zu behaupten, wenn man irgendwann irgendwo nach »Nazis« gefragt wird), dann wird diese Verschwörung zusammenkrachen. Wir bekommen jetzt nämlich eine junge Generation — mit jedem Geburtsjahrgang, der nachwächst —, die mit einem völlig neuen Grundmißtrauen staatliche Verlautbarungen wahrnimmt...

~ CodexThelema 22:16, 31. Wonnemond (Mai) 2014 (CEST)

Ich empfehle Dir zum Thema das Buch von Germar Rudolf:

  • Vorlesungen über den Holocaust: Strittige Fragen im Kreuzverhör pdf

Allerdings dürfen das BRD-Bewohner nicht lesen. Das darfst Du also nur wissen, wenn Du nicht die "Staatsbürgerschaft Deutsch" hast. Gruß Rauhreif 22:47, 31. Wonnemond (Mai) 2014 (CEST)