Diskussion:Volksverhetzung/Archiv/2014

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http://lexetius.com/StGB/130

Das ist ja recht merkwürdig. Offenbar setzt das BRD-Regime seine Rechtsbrüche auf das Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich vom 15. Mai 1871 einfach auf. Wenn aber das Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich vom 15. Mai 1871 gilt, dann gilt somit auch nach wie vor die Bismarcksche Reichsverfassung von 1871. Anders geht es gar nicht. Ich kann nicht eine Pseudo-Verfassung kreieren, die eine "vorhergehende" außer Kraft setzt und zugleich auf der alleinigen Rechtsgrundlage derselben agieren. Gruß Rauhreif 21:58, 29. Lenzing (März) 2014 (CET)

Hier ist besonders interessant, daß §130 von der BRD quasi vollständig in sein Gegenteil verkehrt wurde. Herr Soundso 22:54, 29. Lenzing (März) 2014 (CET)

Eben! Das ist aber ein klarer Rechtsbruch des Regimes. Denn das Recht legt das Volk fest und die Verfassungslage ist somit völlig klar. Sieht wirklich nicht gut aus für die Herren... und „HerrInnen“. Gruß Rauhreif 23:05, 29. Lenzing (März) 2014 (CET)

Darauf kommt es auch nicht mehr an. In einem Land, in dem das GG vom BVerfG als Verfassung deklariert wird sollte man sich keine rechtlichen Fragen mehr stellen, zumal ja jeder BRD-Trottel das GG ja einfach mal lesen könnte.--Schakal 23:17, 29. Lenzing (März) 2014 (CET)

Für mich stellt sich nur die Frage, ob Aufhängen oder Enthaupten in Frage kommt. Da das Enthaupten aber erst nach der Besatzung im Jahre 1953 ausgesetzt wurde ([1]), scheint das offenbar die gegenwärtige Rechtsgrundlage zu sein. Man kann das gut finden oder auch nicht (ich bin kein Freund der Todesstrafe), aber man muß sich schließlich nun mal an das Recht halten. Wo kommen wir denn sonst hin. Gruß Rauhreif 23:25, 29. Lenzing (März) 2014 (CET)