Diskussion:Weimarer Reichsverfassung
Hallo ich habe das Bild zur Weimarer Reichsverfassung mal überarbeitet. Möchtest du sie haben?--Franziska Knuppe 00:16, 31. Aug. 2008 (CEST)
- Naja, habe ich jetzt eingefügt. Gruß --Rauhreif 00:34, 31. Aug. 2008 (CEST)
Zur der Frage, ob die neue deutsche Regierung überhaupt legitimiert war, die kaiserliche Grundordnung zu beseitigen, habe ich bisher noch nichts gefunden. Ich habe den Aspekt auch schon so - nur etwas anders formuliert - im Artikel vorgefunden. Er ist allerdings interessant. Schließlich war die Novemberrevolution von 1918 Hochverrat gewesen. Und die Mehrheit der deutschen Bevölkerung lehnte die Weimarer Republik (zumindest zunächst) soweit ich weiß ab. Ich glaube es fand über die Verfassung auch keine Volksabstimmung statt. Andererseits wäre die kaiserliche Grundordnung so oder so beseitigt worden; wenn nicht durch die neuen Machthaber, so doch durch die Alliierten, welche die Auslieferung des Kaisers Wilhelm II. verlangten. Möglicherweise findet man eine Antwort auf die Frage der Legitimation in Ernst Rudolf Hubers "Verfassungsrecht des Großdeutschen Reiches" von 1939, welches als Standardwerk gilt. Darin wird ausführlich und in interessanter Weise auf die Fortgeltung der Weimarer Reichsverfassung eingegangen. Huber war der Ansicht, dass die Weimarer Reichsverfassung bereits 1933/34 größtenteils endgültig aufgehört habe zu existieren. Eine Antwort findet man möglicherweise auch in alten Ausgaben der ZaöRV, die es online bis zurück ins Jahr 1929 gibt: http://www.zaoerv.de/ --Divinum 09:35, 21. Okt. 2009 (CEST)
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Natürlich ist diese Weimarer Verfassung ungültig, weil sie auf Druck von außen zustande gekommen ist. Das haben wir ja hier auch schon so angeführt, daß die Bismarcksche Verfassung die letztgültige ist. Allerdings hat auch Herr Hitler auf Basis der Weimarer Verfassung regiert. Wie läßt sich das nun bewerten? Vermutlich wollte er die gültige Verfassung ruhen lassen, damit Wilhelm Zwo nicht zurückkehrt und noch mehr Schaden anrichtet. Grundlage muß das Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich gewesen sein. Allerdings hätte es dann eine neue Verfassung geben müssen, da das kein Dauerzustand sein kann. Allerdings kam ja dann der Krieg gegen uns dazwischen. Gruß Rauhreif 19:30, 26. Gilbhart (Oktober) 2012 (CEST)
Ich kann Dir nur zustimmen Rauhreif. Ich gehe davon aus, daß ohne den erzwungenen Krieg auch eine neue Verfassung gekommen wäre. Wie aber alle Begriffe wurde der Begriff Verfassung ja auch unterwandert von willfährigen Juristen. Wird übrigens Zeit, dass die Seite wider rictig läuft - so ist es unschön. Gruß--Schakal 00:57, 27. Gilbhart (Oktober) 2012 (CEST)
Irgendwelche Belege wären gut. Das o.g. Buch von Divinum scheint wohl das Standardwerk zu sein. Viel gabs ja aus den 12 Jahren nicht aus verfassungsrechtlicher Sicht. Ich kenne das Buch aber nicht. Gruß Rauhreif 13:46, 27. Gilbhart (Oktober) 2012 (CEST)