ELENA-Verfahren

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Das Elena-Verfahren (elektronischer Entgeltnachweis, kurz Elena) ist ein Verfahren, mit dem zukünftig in der Bundesrepublik Deutschland Einkommensnachweise elektronisch – mit Hilfe einer Signaturkarte (Chipkarte) mit integriertem Zertifikat zur Erstellung qualifizierter elektronischer Signaturen – erbracht werden sollen. Elena ist das größte Datenerfassungs- und Datenvernetzungsprojekt der Bundesregierung.

Funktion

Der ursprüngliche Begriff JobCard ist in der Kommunikation mittlerweile durch die Formulierung Elena – für „elektronischer Entgeltnachweis“ (ELENA-Verfahren) – ersetzt worden (zwischenzeitlich war auch vom elektronischen Einkommensnachweis die Rede). Elena kennzeichnet ein Verfahren, das als Schlüssel die Signaturkarte eines anderen Anbieters verwendet, welche über die Zertifikatsidentitätsnummer dem Teilnehmer zugeordnet wird.

Die Signaturkarte, eine Plastikkarte mit eingebautem integriertem Schaltkreis (Chip), wird durch spezielle Kartenlesegeräte angesteuert und u.a. zur elektronischen Datenerfassung genutzt.

Geschichte

Mit dem elektronischen Entgeltnachweis „Elena“ wollten einst die rot-grüne und später die große Koalition den aufwendigen Papierkram in der Arbeitswelt eindämmen. Weniger Bürokratie und mehr Effizienz, lautet das Versprechen. Alle Arbeitgeber sind ab 1. Januar 2010 verpflichtet, die Daten ihrer Beschäftigten an einen Zentralrechner der Deutschen Rentenversicherung zu übermitteln. Mitarbeiter von Arbeitsagenturen (Bundesagentur für Arbeit) werden so ab 2012 an die sensiblen Arbeitnehmerdaten herankommen; ab 2015 die Krankenkassen, Pflegekassen, Studentenwerke, die Renten- und Unfallversicherungen, die Sozialämter und sog. „Jobcenter“.

Das Elena-Verfahrensgesetz trat im März 2009 in Kraft. Aus Datenschutzsicht ist problematisch, daß mit Elena ein „umfassendes zentrales Register mit Einkommensdaten aller Beschäftigten“ entsteht.

Regelung

Unternehmen sollen an Elena als zentraler Speicherstelle bei der bundesdeutschen Rentenversicherung alle einkommensrelevanten Informationen über ihre Mitarbeiter weitergeben. Betroffen sind davon in Deutschland bis zu 40 Millionen Beschäftigte. Ab 2012 sollen dann durch Speicherung der Daten auf Vorrat, dieser Datengrundlage genutzt werden, um Anträge auf Arbeitslosen-, Wohn- und Bundeselterngeld abzugleichen zu können.

Von offizieller Seite wird als Begründung für das Projekts angegeben, Papierkram zu ersparen und Arbeitgeber zu entlasten. Sie werden von 2012 an von der Pflicht entbunden, Entgeltbescheinigungen für ihre Mitarbeiter auf Papier auszudrucken. Stattdessen erhalten die Arbeitnehmer eine Plastikkarte.

Rund drei Millionen Arbeitgeber stellen in der Bundesrepublik jährlich etwa 60 Millionen Einkommensbescheinigungen auf Papier aus. Ihre Mitarbeiter können diese Nachweise vor Gericht oder bei einer Behörde vorlegen, um die Voraussetzungen für bestimmte Leistungen nachzuweisen. Stattdessen sollen die Arbeitgeber jetzt ihre Daten an eine Zentrale Speicherstelle (ZSS) übermitteln. Der Bürger bekommt eine Signaturkarte, die seine Daten enthält, und kann diese dann bei Behördengängen vorlegen.

Kritik

Das Datenerfassungssystem ist in die Kritik geraten, weil unter anderem auch legale und illegale Streiktage, Fehlzeiten, Kündigungsgründe und Abmahnungen erfasst werden sollen. Bei Missbrauch könnten so auch dritte (Unternehmer, Versicherungen, Banken) an die sensiblen Daten gelangen.