Erster Bürgermeister
Der Begriff Erster Bürgermeister bezeichnet
- Erster Bürgermeister (BRD)
- den Regierungschef des Stadtstaats Hamburg, siehe Erster Bürgermeister (Hamburg)
- in Großen Kreisstädten und kreisfreien Städten den Stellvertreter des Oberbürgermeisters.
- den direkt gewählten Bürgermeister einer Stadt oder einer Gemeinde, im Gegensatz zu seinen vom Stadt- bzw. Gemeinderat gewählten Vertretern, die sich Zweiter bzw. Dritter Bürgermeister nennen, siehe Bürgermeister