Erster Bürgermeister (BRD)

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Als Ersten Bürgermeister bezeichnet man den Regierungschef der beiden Freien und Hansestädte Hamburg und Bremen. In Berlin ist das Gegenstück dazu der Regierende Bürgermeister und in den übrigen Bundesländern der BRD heißt der Regierungschef Ministerpräsident. Er wird von den Abgeordneten der Bürgerschaft auf vier Jahre gewählt und steht der Landesregierung bestehend aus ihm selbst und den jeweiligen Senatoren vor, die in den übrigen Bundesländern als Landesminister bezeichnet werden.