Flughafen
Mit Flughafen (zur Anfang der Luftfahrt noch als „Flug-Bahnhöfe“ geplant) wird ein Flugplatz nebst Infrastruktur bezeichnet, auf dem normalerweise regelmäßiger kommerzieller Luftverkehr stattfindet. Im Gegensatz dazu ist die Allgemeine Luftfahrt meistens nur am Rande vertreten. Militärflugplätze werden nicht als Flughäfen deklariert. Der Zentralflughafen Tempelhof gilt als „Mutter aller Flughäfen“.
Inhaltsverzeichnis
Begriffsherkunft
Die ersten befestigten Flughäfen waren eigentlich Schiffshäfen, da zu Beginn der Luftfahrtgeschichte die ersten größeren koordinierten Fluglinien mit Wasserflugzeugen eingerichtet wurden. Später wurden dann die ersten Ausschreibungen für den Bau von Flughäfen veröffentlicht und so die ersten Erfahrungen gesammelt, welche die Entwicklung der Flughäfen nachhaltig prägten.[1]
Geschichte der Flughäfen
Die ersten Flugplätze wurden „Aerodrome“ genannt (im Deutschen belegt seit 1910). Sie bestanden aus baum- und strauchlosen Grasflächen, die je nach Windrichtung von allen Seiten zu befliegen waren und an deren Rand Flugzeuge abgestellt werden konnten. In den Anfängen der Fliegerei war an einen regelmäßigen Transport von Fluggästen noch nicht zu denken. Mit zunehmender Sicherheit der entwickelten Flugzeuge und Zunahme der Flugzeuggrößen stiegen auch die Fluggastzahlen.
Im Deutschen ist die Wortschöpfung Flughafen spätestens seit 1917 belegt. Im Jahre 1922 wurde in Königsberg der erste rein kommerzielle Flughafen fertiggestellt, der Flughafen Devau. 1955 wurde der Nürnberger Flughafen am derzeitigen Standort errichtet. Er war der erste seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges in Deutschland neu erbaute Flughafen.
Rechtliche Situation
Deutschland
Flughäfen sind im deutschen Luftrecht Flugplätze, die nach Art und Umfang des vorgesehenen Flugbetriebes einer Sicherung durch einen Bauschutzbereich nach § luftvg 12 LuftVG bedürfen. Bauschutzbereiche sind die Bereiche um einen Flughafen, in denen aus Gründen der Sicherheit des Flugbetriebs eine Hinderniserfassung und -kontrolle stattfinden muß. Das bedeutet, daß Bauwerke (Gebäude und andere Hindernisse wie Windkraftanlagen, § luftvg 14 LuftVG) innerhalb und teilweise außerhalb des Bauschutzbereichs von der Baubehörde nur mit Zustimmung der Luftfahrtbehörde genehmigt werden dürfen (§ luftvg 27d Abs. 2 LuftVG).
Das deutsche Luftrecht unterscheidet die Flugplätze in § luftvg 6 Abs. 1 LuftVG und weiter differenzierend in der LuftVZO (§ luftvzo 38):
- Flughäfen
- Verkehrsflughäfen
- Sonderflughäfen
- Landeplätze
- Segelfluggelände
Die Genehmigung zur Anlegung und zum Betrieb von Flugplätzen wird nach den § luftvg 6, § luftvg 8 bis § luftvg 10 LuftVG von der Luftfahrtbehörde des Landes erteilt, in dem das Gelände liegt. Probleme können sich bei länderübergreifenden Bauschutzbereichen von Flugplätzen ergeben.
Deutsche Flughäfen, wie sie in der Liste der Verkehrsflughäfen in Deutschland[3] aufgeführt sind, unterscheidet man weiter in
- Internationale Flughäfen (§ luftvg 27d LuftVG) und
- Regionalflughäfen.
Zwischen Regionalflughäfen und Internationalen Verkehrsflughäfen besteht ausschließlich ein rechtlicher Unterschied insofern, als bei einem internationalen Verkehrsflughafen der Bund einen Bedarf für die Vorhaltung von Flugsicherung anerkannt hat (§ luftvg 27d Abs. 1 LuftVG), bei einem regionalen Platz hingegen nicht. Somit führen auf einem Internationalen Verkehrsflughafen die Lotsen der DFS die Flugsicherung durch, auf einem regionalen Platz arbeiten Lotsen eines weiteren zertifizierten Flugsicherungsunternehmens.
Zusätzlich haben sich die Flugplätze Mannheim und Hamburg-Finkenwerder für ihre eigenen Flugsicherungsdienste zertifizieren lassen.
An den „regionalen“ Plätzen dürfen der Bezeichnung zum Trotz internationale Flüge stattfinden. Für den Begriff internationaler Verkehrsflughafen besteht zudem effektiv kein rechtlicher Schutz. So verwendet die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen ihn auch für eine Reihe von Plätzen, die behördlich als Regionalflughäfen eingestuft sind.
Die Flughafenverwaltung wird vom Flughafenbetreiber gestellt, der auch für die Flughafeninfrastruktur verantwortlich ist.
Flugsteig
Flugsteig (teilweise auch Ausgang, engl. Gate) bezeichnet den Bereich auf Verkehrsflughäfen, über den die Fluggäste nach der Anmeldung (engl.: Check-in) und Sicherheitskontrolle vom Abfertigungsgebäude zum beziehungsweise unmittelbar in das Flugzeug gelangen. Die einzelnen Flugsteige besitzen meist einen vorgelagerten Wartebereich und sind in der Regel mit Zahlen- und Buchstabenkombinationen benannt, beispielsweise Flugsteig/Ausgang B03. Gelegentlich werden auch die Gebäude(-teile) in denen sich mehrere Ausgänge befinden, zusammenfassend als Flugsteig (dann engl.: Concourse) bezeichnet. Inzwischen ist der Zugang zum Flugsteig nur noch mit gültigem Flugschein möglich.
Inzwischen gibt es Flugsteige auch an einigen modernen Großbahnhöfen. Dabei warten die Fluggäste in vom Bahnsteig getrennten Hallen, um dann – wie am Flughafen – kurz vor der Abfahrt über eine Fahrscheinschleuse zum Zug zu gelangen.
Siehe auch
Verweise
- Udo Ulfkotte: Berlin: Pressesprecher wegen Ehrlichkeit freigestellt, Kopp Online, 12. April 2016