Freiverkehr

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Freiverkehr bezeichnet im Bankwesen den Handel mit Wertpapieren außerhalb der amtlichen Börsennotierungen. Der Begriff ist im Aktienrecht, § 48 des bundesdeutschen Börsengesetzes gesetzlich geregelt.[1] Er unterliegt wenigen Anforderungen und ist nur an geringe Voraussetzungen geknüpft. Das zweite Börsensegment an einem Börsenplatz innerhalb der BRD ist neben dem Freiverkehr der sogenannte Regulierte Markt.

An dem Freiverkehr, der ein nicht amtliches Marktsegment darstellt, werden neben einigen bundesdeutschen Aktien überwiegend ausländische Aktien, festverzinsliche Wertpapiere deutscher und ausländischer Emittenten sowie Zertifikate und Optionsscheine gehandelt.

Das entsprechende Freiverkehrssegment heißt an jedem bundesdeutschen Börsenplatz anders. Die Börse München nennt ihn M:access, die Frankfurter Börse seit 2005 Open Market. Bis zum April 1987 wurde zwischen dem Geregelten Freiverkehr und Ungeregelten Freiverkehr unterschieden.

Fußnoten