Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung
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Die Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung ist eine 1966 in der BRD gegründete Stiftung bürgerlichen Rechts, welche sich alten deutschen Filmen widmet und diese verwaltet. Sie ist benannt nach dem deutschen Filmschaffenden Friedrich Wilhelm Murnau (1888−1931).
Geschichte
Der Filmstock der Murnau-Stiftung umfasst das sogenannte „reichseigene Filmvermögen“, das 1945 von den Alliierten beschlagnahmt und bis 1953 nach den Maßgaben eines Kontrollgesetzes von diesen verwaltet wurde. Die Alliierten übergaben 1953 die Verwaltung des Filmstocks wieder der Bundesrepublik.
Im gleichen Jahr verabschiedete der Bundestag ein „Gesetz zur Abwicklung und Entflechtung des reichseigenen Filmvermögens“ (UFI-Entflechtungsgesetz), das eine rasche Privatisierung vorsah.
Mit Verträgen, die ein Mitspracherecht der Bundesregierung vorsahen, für den Fall, daß die Filmstöcke weiter übertragen werden sollen, verkaufte die Bundesrepublik 1956 den Filmstock an die neu gegründeten Firmen Bavaria Filmkunst und Universum Film.
1965 äußerte der Bertelsmann Verlag, der 1962 die Universum Film übernommen hatte, seine Absicht, den Filmstock in die USA zu verkaufen.
Nach intensiven Gesprächen zwischen Bundesregierung, Bertelsmann und der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft - SPIO einigte man sich auf die Gründung einer gemeinnützigen Stiftung bürgerlichen Rechts, die sowohl den Filmstock von Bertelsmann als auch von der Bavaria übernahm.
Die finanziellen Mittel zum Ankauf wurden der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft - SPIO von der Bundesregierung als Darlehen zur Verfügung gestellt, welches über einen längeren Zeitraum vollständig zurückgezahlt werden soll. Am 3. Februar 1966 wurde beim Hessischen Minister des Inneren die Stiftungsurkunde unterzeichnet und am 23. Mai 1966 erfolgte über den Staatsanzeiger die öffentliche Bekanntmachung.