Hintermayer, Fritz

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Fritz Hintermayer als Angeklagter

Dr. med. Fritz Hintermayer (Lebensrune.png 28. Oktober 1911 in Grafing bei München; Todesrune.png 29. Mai 1946 in Landsberg am Lech) war ein deutscher SS-Obersturmbannführer und Mediziner.

Leben

Werdegang

Fritz Hintermayer wurde am 28. Oktober 1911 in Grafing bei München geboren. Er war Mitglied der NSDAP (Mitgliedsnr. 1.200.381) sowie der SS (Mitgliedsnr: 310.340). Hintermayer gehörte der SS-Totenkopfdivision an. Ab 1938 tat er Dienst im KL Oranienburg. Im Juli 1941 wurde Hintermayer während seines Einsatzes beim SS-Totenkopf-Infanterie-Regiment II zum SS-Hauptsturmführer befördert. Seine Beförderung zum SS-Sturmbannführer erfolgte im Oktober 1943, während er im SS Panzer-Grenadier-Regiment V „Totenkopf“ eingesetzt war.

Im März 1944 wurde Hintermayer durch das Amt D III des SS-Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt von der Front abkommandiert, um zum Dienst in das KL Dachau eingeteilt zu werden und dort in der Endphase des Lagers als Nachfolger von Dr. Wilhelm Witteler das Amt des Ersten Lagerarztes auszuüben. Inzwischen zum SS–Obersturmbannführer befördert war er von September 1944 bis April 1945 in dieser ärztlichen Funktion in Dachau tätig. Hier erwies Hintermayer sich als gänzlich überfordert, der durch Überbelegung und die sanitären Verhältnisse im Lager grazierenden Fleckfieberepidemie Einhalt zu gebieten. Nach Kriegende wurde Fritz Hintermayer mit 39 weiteren Angehörigen des Lagerpersonals im ersten Dachauer KL-Verfahren (Dachauer Prozesse) vom 15. November bis zum 13. Dezember 1945 vor einem VS-amerikanischen Militärgericht der Prozeß gemacht.

Anklage, Prozeß und Urteil

Sämtlichen vierzig Beklagten wurde die Teilnahme an einem „Gemeinschaftlichen Plan zur Verletzung der Gesetze und Gebräuche des Krieges“ zur Last gelegt. Dr. Hintermayer im besonderen wurde beschuldigt, durch Pflichtbvernachlässigkeit für die schlechten hygenischen Verhältnisse und mangelnde medizinische Versorgung im Lager mitverantwortlich gewesen zu sein, wobei insbesondere die Fleckfieberepidemie im Dezember 1944 unter seiner Amtszeit einen Schwerpunkt bildete. Weiter wurde ihm vorgeworfen Exekutionen beigewohnt zu haben, welche nach Lagervorschrift nur unter Anwesenheit eines Arztes durchgeführt werden durften. Schließlich soll er die Verabreichung von lethalen Injektionen an Lagerinsassen angeordnet haben, wie Berufszeugen vor Gericht bekundeten.

Zu seiner Verteidigung führte Dr. Hintermayer aus, er habe in seiner Zeit als Lagerarzt kaum Möglichkeiten besessen, die Verhältnisse entscheidend zu verbessern. Zur Bekämpfung der Fleckfieberepidemie hätten die medizinischen Mittel gefehlt, über seinen Antrag auf Aufbau einer Entlausungsanlage und zusätzlicher Krankenbaracken wurde aufgrund der Kriegssituation abschlägig entschieden. Hintermayer verneinte, direkt oder indirekt den Tod eines Insassen in Dachau herbeigeführt zu haben.

Verurteilung und Hinrichtung durch die VS-Besatzungsbehörde

Am 13. Dezember 1945 wurden sämliche vierzig Beklagten für schuldig befunden und Hintermayer mit fünfunddreißig weiteren zum Tode verurteilt. Nach Abweisung des Gnadengesuches seiner Frau wurde die Todesstrafe am 29. Mai 1946 im damaligen Kriegsverbrechergefängnis Landsberg um 13:48 Uhr vollstreckt.

Literatur

  • Holger Lessing: Der erste Dachauer Prozess (1945/46), Baden-Baden 1993